Bild-PlatzhalterSchulform: 3-jährige Höhere Berufsfachschule

1. Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale

1.1 Aufgaben

Der/die Medizinische Technologe/in für Laboratoriumsanalytik (MTL) ist entsprechend des MT-Gesetzes berechtigt, die ihm/ihr vorbehaltenen diagnostischen Tätigkeiten auszuüben.

Die von ihm/ihr erzielten Untersuchungsergebnisse dienen der ärztlichen Befunderstellung und Diagnosefindung. Innerhalb dieses Prozesses trägt der/die MTL die Verantwortung für die technische Funktionstüchtigkeit modernster Analysegeräte und sichert durch geeignete Maßnahmen die Qualität der Untersuchungsergebnisse.

Der Einsatzbereich der/des MTL hat sich zunehmend auf den Forschungsbereich ausgeweitet und ihm zum etablierten Mitarbeiter auf dem Gebiet der molekularbiologischen, biotechnologischen und gentechnischen Untersuchungsmethoden werden lassen. Interessante Tätigkeiten bieten auch die zahlreichen diagnostischen Institute und Praxen, wie beispielsweise mikrobiologische Institute, Praxen für Zytologie und Pathologie oder gerichtsmedizinische Institute. Darüber benötigen Laboratorien von Krankenhäusern und von Ärztegemeinschaften die Fähigkeiten und Fertigkeiten der/des MTL.

1.2 Tätigkeitsmerkmale

2. Die Ausbildung

alt

schnitte.jpgDie Ausbildung zur/zum MTL dauert 3 Jahre und wird durch das MT-Berufe-Gesetz (MTBG) geregelt. Die theoretische und praktische Ausbildung erfolgt in der der Schule. Die Praktika erfolgen in den verschiedenen Laboren des Ausbildungsbetriebes. Die hohen theoretischen und praktischen Anforderungen in der Ausbildung setzen wichtige Kriterien bei dem Bewerber voraus. Dazu gehören gute bis sehr gute Vorkenntnisse in allen naturwissenschaftlichen Fächern, Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, eine gute Beobachtungsgabe und die Fähigkeit zum Umgang mit Menschen.

Am Ende der Ausbildung wird vor einem durch das Landesverwaltungsamt Weimar berufenen Prüfungsausschuss die "Staatliche Prüfung" abgelegt. Die "Staatliche Prüfung" umfasst einen schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil.

Der Absolvent erhält nach bestehender staatlicher Abschlussprüfung ein Abschlusszeugnis der Schule, ein Zeugnis über die staatliche Prüfung und eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung:

„Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik"

„Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik".

3. Bewerbung für eine Ausbildung

Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung sind nach § 14 MTBG:

Der Bewerber:

1. Besitzt mindestens einen der folgenden Abschlüsse:

2. hat sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Absolvierung der Ausbildung ergibt,

3. ist nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Absolvierung der Ausbildung ungeeignet und

4. verfügt über die Kenntnisse der deutschen Sprache, die für das Absolvieren der Ausbildung erforderlich sind.

Die Bewerbung für das beginnende Ausbildungsjahr erfolgt bei einem unserer
Kooperationspartner.

Aufnahmeantrag

Medizinische/r-Technologe/in für Laboratoriumsanalytik

4. Kosten und Vergütung

Sie schließen mit dem gewählten Ausbildungsbetrieb einen Ausbildungsvertrag ab.
Der Ausbildungsbetrieb zahlt Ihnen eine monatliche Ausbildungsverg ütung und regelt den
Urlaub.

Die Ausbildung selbst ist kostenfrei. Schulb ücher können teilweise in unserer Schulbibliothek
unentgeltlich ausgeliehen werden. Kopien von Arbeitsblättern sind zu bezahlen.

5. Unterbringung

Um die Unterbringung bemüht sich der Schüler bei Bedarf selbst. Wohnheimplätze können beantragt werden:

Internationaler Bund
Gesellschaft für Beschäftigung und Soziale Dienste mbH

Am Herrenberg 3

07745 Jena

Tel. 03641 687230

6. Informationen und Sprechzeiten

Weitere Auskünfte erhalten Sie zu Informationstagen in der Schule oder direkt bei einem unserer Kooperationspartner. Außerdem stehen wir Ihnen für Gespräche und Beratungen zur Verfügung.