Betreuung von Patienten in der zahnärztlichen Praxis vor und nach der Behandlung
Assistenz bei allen zahnärztlichen Maßnahmen wie Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffen
Handhabung und Pflege medizinischer Instrumente der Zahnarztpraxis
Maßnahme der Arbeits- und Praxishygiene
Durchführen von Arbeiten im Zahnarztlabor
Umgang mit Arznei- und Heilmitteln
Organisation und Verwaltung der zahnärztlichen Praxis, Abwicklung aller Büroarbeiten, umsichtige organisatorische Planung und Sorge für einen reibungslosen Ablauf des Praxisalltages
Durchführung von Abrechnungs- und Verwaltungsarbeiten
Abwicklung des Post-, Fernsprech- und Zahlungsverkehrs, Bestellung von Praxismaterial, Ablage von Schriftgut und Akten
Arbeit am Computer
Die Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen/r Fachangestellten/r dauert 3 Jahre. Die praktische Ausbildung erfolgt in voller Verantwortung bei einem/einer niedergelassenen Zahnarzt/Zahnärztin oder in einer Zahnklinik, der/die mit dem Schüler einen Ausbildungsvertrag abschließt. Begleitend dazu erfolgt die Vermittlung der Theorie in der Berufsschule (in der Regel 2 Tage in der Woche).
Voraussetzungen für einen Ausbildungsplatz sind eine gute Allgemeinbildung, eine sichere Rechtschreibung sowie gute Kenntnisse in Deutsch, Mathematik und den naturwissenschaftlichen Fächern. Ebenso sollten die Neigung zum helfenden Umgang mit Menschen, ausgeprägtes Interesse für medizinische Sachverhalte, Flexibilität, rasche Auffassungsgabe, Zuverlässigkeit, Verantwortungsgefühl, Verschwiegenheit und Sorgfalt beim Bewerber vorhanden sein.
Gemäß der Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes erfolgt während der Ausbildung eine Zwischenprüfung. Am Ende der Ausbildungszeit erfolgt eine schriftliche und praktische Abschlußprüfung vor dem Prüfungsausschuß der Landeszahnärztekammer des Freistaates Thüringen. Die Ausbildung endet nach bestandener Prüfung mit dem Berufsabschluß
"Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r"
mit der Erteilung der Urkunde zur Anerkennung des Berufsabschlusses durch die Landeszahnärztekammer des Freistaates Thüringen.
Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung sind:
Empfohlene Impfungen sind eine vollständige Hepatitis-B-Immunisierung, ein aktueller Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung sowie gegen Mumps und Röteln.
Die Bewerbung für das beginnende Ausbildungsjahr kann ständig beim niedergelassenen Zahnarzt/Zahnärztin eingereicht werden, spätestens jedoch bis Oktober des laufenden Jahres.
Der/die niedergelassene Zahnarzt/Zahnärztin oder Zahnklinik schließt mit dem Schüler einen Ausbildungsvertrag ab, in dem Ausbildungsvergütung und Urlaub geregelt sind.
Weitere Auskünfte erhalten Sie zu Informationstagen in der Schule. Außerdem stehen wir Ihnen für Gespräche und Beratungen zur Verfügung.