Nr. 21

Referent:        Prof. Dr. iur. Andreas Teubner

Titel:             „Veränderte Anforderungen an die Ausbildung

                     im Pflegebereich und deren rechtliche Umsetzung”

Beschreibung:

Die Bundesregierung arbeitet an einem Gesetz zur Zusammenlegung der Ausbildung der Kranken- und Altenpflegeberufe. Die geltende Europäische Richtlinie sieht eine zwölfjährige Schulausbildung als Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung im Pflegeberuf vor. Gleichzeitig fordern die ökonomischen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen eine stärkere Übernahme von Eigenverantwortung der Angehörigen der Pflegeberufe. Voraussetzung hierzu ist eine Akademisierung der Ausbildung für einen Teil der Pflegekräfte und eine stärkere qualitative Fächerung des Berufsbildes. Hierzu existieren bereits heute Modellvorhaben. Der Referent zeigt den derzeitigen rechtlichen Rahmen und Tendenzen in der Entwicklung auf.

Prof. Dr. iur. Andreas Teubner ist Hochschullehrer für allgemeines und spezielles Recht im Gesundheits- und Pflegewesen an der Westsächsischen Hochschule Zwickau und Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht in Jena.