Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sind sozialpädagogisch-heilpädagogisch und pflegerisch ausgebildete Fachkräfte. Sie tragen dazu bei, dass Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen in den verschiedenen Institutionen der Erziehung, Bildung, Freizeit und Arbeit Partizipation erleben.
Die Ausbildung befähigt zur dimensionalen Gestaltung von inklusiven Erziehungs- und Bildungssituationen, die den unterschiedlichen Lern- und Entwicklungsbedürfnissen entsprechen.
Die Fachschulausbildung vermittelt Studierfähigkeit. Durch den Erwerb der Fachhochschulreife sind ein anschließendes Fachhochschulstudium sowie weitere Qualifikationsmaßnahmen möglich.
Kontakt
SBBS für Gesundheit und Soziales Jena
Frau Endler
R.-Breitscheid-Str. 56/58
07747 Jena
E-Mail: bewerbung@mefa.jena.de
Telefon:
03641/355713
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag
8:00 bis 14:00 Uhr
Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung sind:
- der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss,
- der Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung oder eine als gleichwertig anzusehende Qualifizierung,
- der Nachweis einer regelmäßigen schulischen und beruflichen Vorbildung, die zusammen mindestens zwölf Schuljahre umfasst,
- der Nachweis der für die Ausbildung erforderlichen Eignung (Eignungsprüfung),
- eine ärztliche Bescheinigung zur Berufstauglichkeit,
- vollständiger Impfschutz gegen Masern (Masernschutzgesetz) und
- ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 a BZRG.
Ausbildungsorganisation
Die Ausbildung dauert in der Vollzeitform drei Schuljahre mit folgender Struktur:
Ausbildungsjahr 1
- 850 Stunden Theorie (Lerngebiete und Kernmodule)
- 360 Stunden (9 Wochen) Berufspraktische Ausbildung (Praxismodul 1)
Ausbildungsjahr 2
- 860 Stunden Theorie (Lerngebiete, Kern- und Wahlpflichtmodule)
- 320 Stunden (8 Wochen) Berufspraktische Ausbildung (Praxismodul 2)
- 160 Stunden (4 Wochen) Berufspraktische Ausbildung (Praxismodul 3)
Ausbildungsjahr 2
- 570 Stunden Theorie (Lerngebiete, Kern- und Wahlpflichtmodule)
- 760 Stunden (19 Wochen) Berufspraktische Ausbildung (Praxismodul 4)
Prüfungen und Abschluss
Die schriftliche Abschlussprüfung findet am Ende des fünften Schulhalbjahres statt. Am Ende des dritten Ausbildungsjahres wird die praktische Prüfung in der Praxiseinrichtung abgenommen, die Präsentation und Verteidigung der Facharbeit erfolgt im Rahmen eines Kolloquiums.
Mit dem Abschlusszeugnis wird die staatliche Anerkennung erteilt. Damit ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung
„Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“
zu führen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, eine Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife abzulegen und somit den Zugang zur Fachhochschule zu erhalten.
Bewerbung
Die Bewerbung für das beginnende Ausbildungsjahr muss bis spätestens 31.03. des Jahres an der SBBS für Gesundheit und Soziales eingereicht werden. Darüberhinausgehende Bewerber werden entsprechend vorhandener Plätze berücksichtigt.
Die Bewerbungsunterlagen müssen enthalten:
- Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- beglaubigte Kopie vom Schulabschluss und Berufsabschluss
- zwei Passbilder
- Ärztliche Bescheinigung zur Berufstauglichkeit (darf nicht älter als 3 Monate sein)
Nach Erhalt der Zulassung bitte einreichen:
- Kopie des Nachweisheftes für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln § 43 Abs. 5 IfSG2
(Achtung: Bei Neuausstellung des Nachweisheftes darf es nicht älter als 3 Monate zu Ausbildungsbeginn sein!) - erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 a BZRG (im Original)
Empfohlene Impfungen sind eine vollständige Hepatitis-B-Immunisierung, ein aktueller Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung sowie gegen Mumps und Röteln.
Kosten und Vergütung
Schülerinnen und Schüler, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, können die im Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) festgesetzte Beihilfe beantragen. Auskünfte dazu erteilt das für den Wohnsitz zuständige Amt für Ausbildungsförderung.