Ausbildung aller 3 Jahre | nächster Start 2026
Logopäden gehören zur Gruppe der nicht-ärztlichen Medizinal-Fachberufe.
Ihre Aufgaben bestehen in der selbstständigen und eigenverantwortlichen Diagnostik und Therapie bei Patienten aller Altersgruppen (Säuglinge, Vorschul-, Schulkinder, Jugendlicher und Erwachsener) mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen sowie die Beratung ihrer Angehörigen.
Logopäden arbeiten eng mit dem behandelnden Arzt zusammen und erheben auf dessen Verordnung die spezifische Vorgeschichte und den logopädischen Befund des Patienten. Sie erstellen individuelle, störungsspezifische Therapiepläne und wählen für die Therapie geeignete Methoden aus. Die Behandlung erfolgt in einer Einzel- oder Gruppentherapie.
Es besteht für die Auszubildenden, welche über die allgemeine Hochschulreife oder die
Fachhochschulreife verfügen, die Möglichkeit, an einer frei gewählten Fachhochschule
ausbildungsbegleitend oder ausbildungsaufbauend den Bachelor zu erwerben.
Kontakt
SBBS für Gesundheit und Soziales Jena
Frau Endler
R.-Breitscheid-Str. 56/58
07747 Jena
E-Mail: bewerbung@mefa.jena.de
Telefon:
03641/355713
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag
8:00 bis 14:00 Uhr
Tätigkeiten
Logopäden behandeln vor allem folgende Störungsbilder:
– Sprachentwicklungsstörungen unterschiedlichster Ursachen
– Hörstörungen im Kindesalter, die Einfluss auf die Sprachentwicklung haben
– Störungen der Nasalität (Spaltbildungen im Lippen-Kiefer-Gaumenbereich)
– Störungen des Redeflusses (z. B. Poltern, Stottern)
– Stimmstörungen wie z. B. Überlastungsschäden und Ermüdungserscheinungen der Stimme, Stimmlippenknötchen, -lähmungen, Zustand nach Kehlkopfoperation bzw. -entfernung
– Stimm-, Sprech- und Sprachstörungen infolge neurologischer und internistischer -Erkrankungen sowie Schädigungen der Sprachzentren (Folgezustände nach: Schlaganfällen, Hirntumoren, Nervenerkrankungen und -verletzungen, degenerativen Erkrankungen etc.)
– Schluckstörungen unterschiedlichster Ursachen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter.
Weiterhin gehören eine exakte Dokumentation erhobener Befunde, die Protokollierung von Therapieverläufen, das Schreiben von Befundberichten sowie die Lösung verwaltungstechnischer Probleme zu den Aufgaben des Logopäden.
Die Ausbildung
Die Ausbildung zum Logopäden dauert 3 Jahre und wird durch das Gesetz über den Beruf des Logopäden geregelt. Die theoretische und praktische Ausbildung erfolgt in der vollen Verantwortung der Schule.
Die hohen theoretischen und praktischen Ansprüche in der Ausbildung stellen besondere Anforderungen an den Bewerber hinsichtlich seiner schulischen Leistungen und der Reife seiner Persönlichkeit, Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft. Ebenso sind eine gesunde und belastungsfähige Stimme, Musikalität, eine möglichst dialektneutrale Artikulation, flüssige unauffällige Rede, sehr gute laut- und schriftsprachliche Beherrschung der deutschen Sprache und normales Seh- und Hörvermögen Voraussetzungen. Der einfühlsame und angepasste Umgang mit Patienten muss dem Bewerber leicht fallen.
Am Ende der Ausbildung wird vor einem durch das Landesverwaltungsamt Weimar genehmigten Prüfungsausschuß eine staatliche Prüfung abgelegt. Die Prüfung umfasst einen schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil.
Die praktische Ausbildung wird parallel zur Theorie angeboten. So haben die Auszubildenden die Gelegenheit, theoretisch erworbenes Wissen zeitnah praktisch am
reellen Patienten/Probanden anzuwenden. Durch zahlreiche Kooperationspartner können
die Auszubildenden unter Supervision und Anleitung durch die Lehrlogopäden die Möglichkeit nutzen, vielfältige Erfahrungen in verschiedenen Störungsbildern zu sammeln.
Der Absolvent erhält nach bestandener staatlicher Abschlussprüfung ein Abschlusszeugnis der Schule, ein Zeugnis über die staatliche Prüfung in der Logopädie und eine Erlaubnisurkunde zum Führen der Berufsbezeichnung „Logopäde“ oder „Logopädin“ vom Landesverwaltungsamt Weimar.
Zugangsvoraussetzungen
– Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss
– Ärztliche Bescheinigung zur Berufstauglichkeit
– phoniatrisches Gutachten, vollständiger stroboskopischer Befund, vollständiges Audiogramm, Stimmbefund (ausschließlich vom Phoniater, nicht älter als 6 Monate)
-Voraussetzungen, wie in Punkt „Ausbildung“ kurz beschrieben
– erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 a BZRG
– vollständiger Impfschutz gegen Masern (Masernschutzgesetz)
Empfohlene Impfungen sind eine vollständige Hepatitis-B-Immunisierung, ein aktueller Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung sowie gegen Mumps und Röteln.
Bewerbung
Die Bewerbung für das beginnende Ausbildungsjahr muss bis spätestens 31.03. des Jahres an der SBBS Gesundheit und Soziales Jena eingereicht werden. Darüber hinausgehende Bewerber werden entsprechend vorhandener Plätze berücksichtigt.
Die Bewerbungsunterlagen müssen enthalten:
– Bewerbungsschreiben
– tabellarischer Lebenslauf
– beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses
– Ärztliche Bescheinigung zur Berufstauglichkeit
– phoniatrisches Gutachten, vollständiger stroboskopischer Befund, vollständiges Audiogramm, Stimmbefund (nicht älter als 6 Monate)
– 2 Passbilder
– Praktikumsnachweis in logopädischer Praxis, wird empfohlen
– Zertifikate über musische und/ oder künstlerische Aktivitäten sind gewünscht
Nach Erhalt der Zulassung bitte einreichen:
– erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30
Sofern Sie einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag beifügen, senden wir Ihnen Ihre Bewerbungsunterlagen gern zurück.
Kosten und Vergütung
Die Ausbildung ist kostenfrei. Schulbücher können zum Teil als Leihexemplare von der Schule kostenfrei bezogen werden.
Schüler, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, können die im Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) festgesetzten Beihilfen beantragen. Auskünfte dazu erteilt das für den Wohnsitz zuständige Amt für Ausbildungsförderung.