Orthoptist/-in

Ausbildung aller 3 Jahre | nächster Start 2027

Die Aufgaben eines Orthoptisten/einer Orthoptistin beziehen sich auf die Orthoptik. Dies ist ein spezieller Bereich der Augenheilkunde, der die Vorbeugung (Prävention), Erkennung (Diagnostik), Behandlung (Therapie) und Wiederherstellung (Rehabilitation) von Schielerkrankungen, Sehschwächen, Störungen des ein- und beidäugigen Sehens, Augenzittern und Augenbewegungsstörungen umfasst.

Der/die Orthoptist/in untersucht dabei Patienten aller Altersgruppen, vorwiegend jedoch Kinder im Säuglings- und Kleinkindalter zum Beispiel mit einer Schielstellung, Doppelbildern, Augenmuskellähmungen, ein- oder beidseitig reduziertem Sehvermögen, augenbedingten Kopffehlhaltungen, Augenzittern, Kopfschmerzen oder Lesestörungen.

Der/die Orthoptist/in trägt ein hohes Maß an Eigenverantwortung hinsichtlich der Untersuchung, Behandlung und Überwachung der Patienten. Er/sie kann dem Augenarzt Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zur Diagnostik und Therapie unterbreiten.

Die Aufklärung und Beratung von Patienten und Eltern, hygienische Maßnahmen und und die Dokumentation gehören zum Aufgabenbereich.

Kontakt

SBBS für Gesundheit und Soziales Jena
Frau Endler 
R.-Breitscheid-Str. 56/58
07747 Jena

E-Mail: bewerbung@mefa.jena.de

Telefon:
03641/355713

Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag
8:00 bis 14:00 Uhr

Tätigkeitsmerkmale

Die Tätigkeiten eines Orthoptisten/einer Orthoptistin sind vielfältig und abwechslungsreich. Zu den Kernaufgaben gehören:

  • Durchführung von Untersuchungen und Behandlungen
  • Beratung der Patienten und der Eltern hinsichtlich der Erkrankung, Behandlung und weiterer Maßnahmen
  • Sicherer Umgang und Anwendung der gesamten Technik im Arbeitsbereich
  • Dokumentation, Verlaufsbeobachtung und Auswertung
  • Verwaltungstechnische Aufgaben für den Arbeitsbereich usw.
Die Ausbildung

Die Ausbildung zur/zum Orthoptisten/Orthoptistin dauert 3 Jahre und wird durch das Orthoptistengesetz vom 28.11.89 geregelt. Die theoretische und praktische Ausbildung erfolgt in der vollen Verantwortung der Schule und in enger Kooperation mit dem Universitätsklinikum Jena (UKJ).

Die theoretischen und praktischen Ansprüche in der Ausbildung stellen besondere Ansprüche an den Bewerber hinsichtlich seiner schulischen Leistungen und der Reife seiner Persönlichkeit, Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft. Ebenso sind eine gesundheitliche Stabilität, eine gute Beherrschung der deutschen Sprache und ein normales Seh- und Hörvermögen Voraussetzungen. Der einfühlsame und angepasste Umgang mit kleinen und erwachsenen Patienten muss dem Bewerber leicht fallen.

Am Ende der Ausbildung wird vor einem durch das Landesverwaltungsamt Weimar genehmigten Prüfungsausschuss eine staatliche Prüfung abgelegt. Die Prüfung umfasst einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil.

Der Absolvent erhält nach bestandener staatlicher Abschlussprüfung ein Abschlusszeugnis der Schule, ein Zeugnis über die staatliche Prüfung und eine Erlaubnisurkunde zum Führen der Berufsbezeichnung „Orthoptistin“ oder „Orthoptist“ vom Landesverwaltungsamt Weimar.

Weitere Auskünfte erhalten Sie zu Informationstagen in der Schule. Außerdem steht Ihnen für Gespräche und Beratungen seitens der Schule Frau Schonath zur Verfügung.

Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt über das Universitätsklinikum Jena. Die Zugangsvoraussetzungen, Angaben zur Ausbildungsvergütung sowie das Bewerbungsportal finden sich auf der Website des UKJ.