Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA) sind unverzichtbare Fachkräfte im Gesundheitswesen. Sie arbeiten in Apotheken, der pharmazeutischen Industrie oder Forschungseinrichtungen und leisten einen wichtigen Beitrag zur sicheren Versorgung mit Arzneimitteln.
Der Beruf der Pharmazeutisch-technischen Assistentin oder des Assistenten vereint wissenschaftliche Präzision mit praktischem Arbeiten und direktem Kontakt zu Menschen. Er ist ideal für alle, die Interesse an Chemie, Pharmazie und Gesundheit haben und dabei einen wichtigen Beitrag zur medizinischen Versorgung leisten möchten.
Die Aufgaben des Pharmazeutisch-technischen Assistenten bestehen in den Tätigkeiten wie der Entwicklung, Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln in der Apotheke oder der pharmazeutischen Industrie. Dies geschieht jeweils unter der Aufsicht eines Apothekers.
Kontakt
SBBS für Gesundheit und Soziales Jena
Frau Endler
R.-Breitscheid-Str. 56/58
07747 Jena
E-Mail: bewerbung@mefa.jena.de
Telefon:
03641/355713
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag
8:00 bis 14:00 Uhr
Tätigkeitsmerkmale
PTAs haben ein breites Aufgabenspektrum, das sowohl praktische als auch beratende Tätigkeiten umfasst:
- Mitwirkung bei der Entwicklung von Arzneimitteln mit unterschiedlichen Methoden
- Herstellung von Arzneimitteln wie z. B. Salben, Lösungen, Zäpfchen, Pulver, Tinkturen usw.
- Bedienung und Pflege der in der Apotheke vorhandenen Apparaturen
- Prüfung von Arzneimitteln auf Beschaffenheit von Arzneigrundstoffen, Arzneizubereitungen und Fertigarzneimitteln
- Umgang mit dem Arzneibuch und entsprechenden Rechtsvorschriften
- Abgabe von Arzneimitteln entsprechend des Rezeptes oder Verkauf von freiverkäuflicher Ware in der Apotheke
- Erledigung aller kaufmännischen Arbeiten einschließlich der Dokumentation
- Sachkundige Beratung der Kunden
Die Ausbildung
Die Ausbildung zum Pharmazeutisch-technischen Assistenten dauert 2,5 Jahre. 2 Jahre werden in der vollen Verantwortung der Schule in Theorie und Praxis (schuleigene Labore) und ½ Jahr wird als Praktikum in der Apotheke absolviert. Die hohen Anforderungen in
Theorie und Praxis stellen an den Bewerber besondere Ansprüche hinsichtlich seiner
Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft. Auf gute Vorkenntnisse in den naturwissenschaftlichen Fächern wird besonderer Wert gelegt.
Verantwortungsbewusstes Handeln, Zuverlässigkeit, präziser Ausdruck, Fähigkeiten im
Umgang mit Menschen, gute Beobachtungsgabe und manuelles Geschick sind ebensolche Voraussetzungen für die Aufnahme der Ausbildung. Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Der erste Abschnitt der Prüfung findet am Ende der zweijährigen Ausbildung statt und umfasst einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. Der zweite Abschnitt der Prüfung findet nach dem ½ – jährigen Apothekenpraktikum statt und besteht aus einer mündlichen Prüfung.
Der Absolvent erhält nach bestandener staatlicher Abschlussprüfung ein Abschlusszeugnis der Schule, ein Zeugnis über die staatliche Prüfung und
eine Erlaubnisurkunde zum Führen der Berufsbezeichnung „Pharmazeutisch-technische Assistentin“ oder „Pharmazeutisch-technischer Assistent“ vom Landesverwaltungsamt Weimar.
PTAs haben zahlreiche Möglichkeiten zur Weiterbildung und Spezialisierung, beispielsweise in Bereichen wie Klinische Pharmazie, Naturheilkunde oder Pharmazieberatung.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung sind nach § 14 MTBG:
Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung sind:
– Realschulabschluss
– ärztliche Bescheinigung zur Berufstauglichkeit
– Nachweis der Hepatitis B-Schutzimpfung ist empfehlenswert, aber keine Pflicht
– Voraussetzungen wie im Punkt 2 kurz beschrieben
– vollständiger Impfschutz gegen Masern (Masernschutzgesetz)
– einfaches polizeiliches Führungszeugnis (Vorlage zu Beginn der Ausbildung)
Empfohlene Impfungen sind eine vollständige Hepatitis-B-Immunisierung, ein aktueller Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung sowie gegen Mumps und Röteln.
Bewerbung für eine Ausbildung
Die Bewerbung für das beginnende Ausbildungsjahr muss bis spätestens 31.03. des Jahres an der SBBS Gesundheit und Soziales Jena eingereicht werden. Darüber hinausgehende Bewerber werden entsprechend vorhandener Plätze berücksichtigt.
Die Bewerbungsunterlagen müssen enthalten:
– Bewerbungsschreiben
– tabellarischer Lebenslauf
– beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses
– Ärztliche Bescheinigung zur Berufstauglichkeit
– (Nachweis der Hepatitis B-Schutzimpfung) – wird empfohlen, keine Pflicht
– 2 Passbilder
Sofern Sie einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten
Rückumschlag beifügen, senden wir Ihnen Ihre Bewerbungsunterlagen
gern zurück.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung sind nach § 14 MTBG:
Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung sind:
– Realschulabschluss
– ärztliche Bescheinigung zur Berufstauglichkeit
– Nachweis der Hepatitis B-Schutzimpfung ist empfehlenswert, aber keine Pflicht
– Voraussetzungen wie im Punkt 2 kurz beschrieben
– vollständiger Impfschutz gegen Masern (Masernschutzgesetz)
– einfaches polizeiliches Führungszeugnis (Vorlage zu Beginn der Ausbildung)
Empfohlene Impfungen sind eine vollständige Hepatitis-B-Immunisierung, ein aktueller Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung sowie gegen Mumps und Röteln.
Bewerbung für eine Ausbildung
Die Bewerbung für das beginnende Ausbildungsjahr muss bis spätestens 31.03. des Jahres an der SBBS Gesundheit und Soziales Jena eingereicht werden. Darüber hinausgehende Bewerber werden entsprechend vorhandener Plätze berücksichtigt.
Die Bewerbungsunterlagen müssen enthalten:
– Bewerbungsschreiben
– tabellarischer Lebenslauf
– beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses
– Ärztliche Bescheinigung zur Berufstauglichkeit
– (Nachweis der Hepatitis B-Schutzimpfung) – wird empfohlen, keine Pflicht
– 2 Passbilder
Sofern Sie einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten
Rückumschlag beifügen, senden wir Ihnen Ihre Bewerbungsunterlagen
gern zurück.
Kosten und Vergütung
Schüler, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, können die im Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) festgesetzten Beihilfen beantragen. Auskünfte dazu erteilt das für den Wohnsitz zuständige Amt
für Ausbildungsförderung.