Aufgabe von Erzieherinnen und Erziehern ist es, Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsprozesse zu gestalten. Dies geschieht in unterschiedlichen Arbeitsfeldern (z.B. Kindergarten, Hort, Heim) in unterschiedlichen konzeptionellen Umgebungen und bezieht sich auf verschiedene Lebensphasen der Heranwachsenden.
Gemäß dem aktuellen Bildungsverständnis bringen sie den ihnen anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen individuelle Wertschätzung entgegen und ermöglicht somit ein Höchstmaß an Selbstbestimmung und Partizipation.
Kontakt
SBBS für Gesundheit und Soziales Jena
Frau Endler
R.-Breitscheid-Str. 56/58
07747 Jena
E-Mail: bewerbung@mefa.jena.de
Telefon:
03641/355713
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag
8:00 bis 14:00 Uhr
Ziel der Fachschule
Die Fachschule ist eine Einrichtung der beruflichen Bildung. Sie baut auf beruflicher Erstausbildung auf, vertieft und erweitert auf hoher wissenschaftlicher Grundlage die Fach- und Allgemeinbildung. Die modularisierte Ausbildung bereitet auf die selbstständige und eigenverantwortliche Arbeit als Fachkraft in verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern vor. Dabei werden die Fachschüler qualifiziert, inklusive pädagogische Arbeit zu leisten. Dies geschieht auf der Basis einer beruflichen Handlungskompetenz, die u.a. durch die enge Verzahnung der Lernorte Schule und Praxis entwickelt und gewährleistet wird.
Die Fachschulausbildung vermittelt Studierfähigkeit. Durch den Erwerb der Fachhochschulreife sind ein anschließendes Fachhochschulstudium sowie weitere Qualifikationsmaßnahmen möglich.
Abschluss
Mit dem Abschlusszeugnis wird die staatliche Anerkennung erteilt. Damit ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung
„Staatlich anerkannte Erzieherin“/“Staatlich anerkannter Erzieher“.
zu führen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, eine Ergänzungsprüfung im Fach Deutsch/Kommunikation zum Erwerb der Fachhochschulreife abzulegen und somit den Zugang zur Fachhochschule zu erhalten.
Aufnahmevoraussetzungen
- Realschulabschluss (RSA) oder gleichwertiger Bildungsabschluss
- Abschluss einer mind. zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung oder einer als gleichwertig anzusehenden Qualifizierung (nähere Informationen dazu im Flyer)
- Nachweis einer mind. zwölf Jahre umfassenden regelmäßigen schulischen und beruflichen Vorbildung
- Nachweis der erforderlichen Eignung: Eignungstest in den Bereichen Mathematik, Sozialpädagogik, Kunst, Musik und Kommunikation
- vollständiger Impfschutz gegen Masern (Masernschutzgesetz)
Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungsunterlagen müssen enthalten:
- Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- beglaubigte Kopie des Schul- und Berufsabschlusses
- zwei Passbilder
- Ärztliche Bescheinigung zur Berufstauglichkeit (nicht älter als 3 Monate)
- Nachweis Praktika, soziales Engagement (z. B. FSJ)
Empfohlene Impfungen sind eine vollständige Hepatitis-B-Immunisierung, ein aktueller Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung sowie gegen Mumps, Masern und Röteln.
Nach Erhalt der Zulassung bitte einreichen:
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 a BZRG (im Original, nicht älter als 3 Monate)