Sozialbetreuer /-in

Sozialbetreuerinnen und Sozialbetreuer unterstützen ausgebildete Fachberufe in den Bereichen der Familien-, Alten-, Behindertenhilfe oder in medizinischen Einrichtungen. Sie wirken mit bei der Pflege, Betreuung und Versorgung hilfsbedürftiger Menschen.

Tätigkeitsmerkmale:

  • Mitwirkung und Durchführung von pflegerischen Maßnahmen
  • Betreuungs- und Versorgungsmaßnahmen bei behinderten, kranken oder alten Menschen
  • Durchführung hauswirtschaftlicher Arbeiten wie Reinigung und Textilpflege
  • Zubereitung von Nahrung und deren Darreichung
  • Gesprächsführung mit alten und hilfsbedürftigen Menschen
  • Durchführung von Maßnahmen der Ersten Hilfe
  • Mitteilung aller Beobachtungen

Kontakt

SBBS für Gesundheit und Soziales Jena
Frau Endler 
R.-Breitscheid-Str. 56/58
07747 Jena

E-Mail: bewerbung@mefa.jena.de

Telefon:
03641/355713

Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag
8:00 bis 14:00 Uhr

Ausbildung

Die Ausbildung dauert 2 Jahre. Die theoretische und praktische Ausbildung erfolgt in voller Verantwortung der Schule. In den Lernfeldern des theoretischen Lernbereiches werden Grundlagen zum Verständnis menschlichen Verhaltens und Erlebens gelegt und Kenntnisse und Einsichten vermittelt, die zum beruflichen Handeln befähigen. In den Lernfeldern des fachpraktischen Lernbereiches werden grundlegende Fertigkeiten vermittelt, die zur Pflege, Betreuung und Versorgung hilfsbedürftiger Menschen erforderlich sind. Integrierte Praktika in Einrichtungen der ambulanten und stationären Langzeitpflege, Wohnheimen der Behindertenhilfe und Tagespflegeeinrichtungen sollen das theoretische Wissen erlebbar und nachvollziehbar machen, notwendige Fertigkeiten üben und festigen. Voraussetzungen für einen Ausbildungsplatz sind der Hauptschulabschluss mit möglichst guten Leistungen in Deutsch und den naturwissenschaftlichen Fächern. Über Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Ehrlichkeit und die Neigung zum einfühlsamen Umgang mit hilfsbedürftigen Menschen sollte der Bewerber verfügen.

Am Ende der Ausbildung erfolgen schriftliche, praktische und mündliche Prüfungen vor dem Prüfungsausschuss der Schule. Die Ausbildung endet nach bestandener Prüfung als

„Sozialbetreuerin“ oder „Sozialbetreuer“

Schülerinnen und Schüler, die die Ausbildung mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 abschließen und ausreichende Fremdsprachenkenntnisse entsprechend einem mindestens fünfjährigen Fremdsprachenunterricht nachweisen, erhalten im Abschlusszeugnis den Vermerk, dass sie einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Abschluss erworben haben.

Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung sind:

  • Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss
  • Nachweisheft für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln § 43 Abs. 5 IfSG2
  • Ärztliches Attest zur Berufstauglichkeit
  • vollständiger Impfschutz gegen Masern (Masernschutzgesetz)
  • polizeiliches Führungszeugnis nach § 32 BZRG
  • Voraussetzungen wie im Punkt Ausbildung kurz beschrieben
Bewerbung

Die Bewerbung für das beginnende Ausbildungsjahr muss bis spätestens 31.03. des Jahres an der SBBS für Gesundheit und Soziales eingereicht werden. Darüberhinausgehende Bewerber werden entsprechend vorhandener Plätze berücksichtigt.

Die Bewerbungsunterlagen müssen enthalten:

  • Bewerbungsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf
  • beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses
  • 2 Passbilder
  • Ärztliches Attest zur Berufstauglichkeit

Empfohlene Impfungen sind eine vollständige Hepatitis-B-Immunisierung, ein aktueller Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung sowie gegen Mumps und Röteln.

Nach Erhalt der Zulassung bitte einreichen:

  • Kopie des Nachweisheftes für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln § 43 Abs. 5 IfSG
    (Achtung: Bei Neuausstellung des Nachweisheftes darf es nicht älter als 3 Monate zu Ausbildungsbeginn sein!)
  • polizeiliches Führungszeugnis nach § 32 BZRG (im Original)
Kosten und Vergütung

Schülerinnen und Schüler, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, können die im Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) festgesetzte Beihilfe beantragen. Auskünfte dazu erteilt das für den Wohnsitz zuständige Amt für Ausbildungsförderung.