Physiotherapeuten unterstützen Menschen dabei, ihre körperliche Gesundheit zu fördern, wiederherzustellen oder zu erhalten.
Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Förderung und Wiederherstellung körperlicher und psychischer Funktionen. Bei bleibenden Einschränkungen unterstützen Physiotherapeuten Patienten dabei, Ersatzfunktionen zu entwickeln und zu schulen.
Physiotherapeuten arbeiten eng mit anderen Fachkräften wie Ärzten, Ergotherapeuten oder Logopäden zusammen, um eine ganzheitliche Betreuung zu gewährleisten. Gleichzeitig sind sie in ihrem Fachbereich befugt, eigenständig und verantwortungsvoll Entscheidungen zu treffen und Maßnahmen durchzuführen.
Kontakt
SBBS für Gesundheit und Soziales Jena
Frau Endler
R.-Breitscheid-Str. 56/58
07747 Jena
E-Mail: bewerbung@mefa.jena.de
Telefon:
03641/355713
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag
8:00 bis 14:00 Uhr
Tätigkeiten
- Anwenden der verschiedensten physiotherapeutischen Behandlungsmethoden
- Erstellen von individuellen und befundgerechten Therapieplänen
- Selbständige und eigenverantwortliche Therapie unter Berücksichtigung der aktuellen Befunde
- Protokollierung, Verlaufsbeobachtung und –auswertung
- Beratung der Patienten und Angehörigen, hinsichtlich der Erkrankung in physiotherapeutischer Hinsicht
- Verwaltungstechnische Aufgaben in der physiotherapeutischen Praxis
Die Ausbildung
Die Ausbildung zum/r Physiotherapeut/in dauert 3 Jahre und wird durch das Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz – MPhG) geregelt.
Die theoretische und praktische Ausbildung erfolgt in der vollen Verantwortung der Schule. Die hohen theoretischen und praktischen Ansprüche in der Ausbildung stellen besondere Anforderungen an den Bewerber hinsichtlich seiner schulischen Leistungen und der Reife seiner Persönlichkeit, Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft. Der einfühlsame und angepasste Umgang mit Patienten muss dem Bewerber leicht fallen. Die Digitalisierung hat auch in der Ausbildung Einzug gehalten. Aus diesem Grund ist ein digitales Endgerät für die Zeit der Ausbildung empfehlenswert. Bei Bedarf kann dieses über die Schule ausgeliehen werden.
Am Ende der Ausbildung wird vor einem durch das Landesverwaltungsamt Weimar genehmigten Prüfungsausschuss eine staatliche Prüfung abgelegt. Die Prüfung umfasst einen schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil. Der Absolvent erhält nach bestandener staatlicher Abschlussprüfung ein Abschlusszeugnis der Schule, ein Zeugnis über die staatliche Prüfung in der Physiotherapie und eine Erlaubnisurkunde zum Führen der Berufsbezeichnung „Physiotherapeut“ oder „Physiotherapeutin“ vom Landesverwaltungsamt Weimar.
Die praktische Ausbildung erfolgt u.a. bei diesen Kooperationspartnern:
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung sind:
- Realschulabschluss oder gleichwertige Ausbildung
- ärztliche Bescheinigung zur Berufstauglichkeit
- vollständiger Impfschutz gegen Masern (Masernschutzgesetz)
Empfohlene Impfungen sind eine vollständige Hepatitis-B-Immunisierung, ein aktueller Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung sowie gegen Mumps und Röteln.
Bewerbung
Die Bewerbung für das beginnende Ausbildungsjahr muss bis spätestens 31.03. des Jahres an der:
SBBS für Gesundheit und Soziales
Rudolf-Breitscheid-Str. 56/58
07747 Jena
eingereicht werden. Darüber hinausgehende Bewerber werden entsprechend vorhandener Plätze berücksichtigt.
Die Bewerbungsunterlagen müssen enthalten:
- Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses
- Ärztliche Bescheinigung zur Berufstauglichkeit
- 2 Passbilder
Sofern Sie einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag beifügen, senden wir Ihnen Ihre Bewerbungsunterlagen gern zurück.
Kosten und Vergütung
Die Ausbildung ist kostenfrei. Schulbücher können zum Teil als Leihexemplare von der Schule kostenfrei bezogen werden.
Schüler, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, können die im Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) festgesetzten Beihilfen beantragen. Auskünfte dazu erteilt das für den Wohnsitz zuständige Amt für Ausbildungsförderung.