Schulform: 3-jährige Berufsschule
1. Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
1.1 Aufgaben
Die/der Medizinische/r Fachangestellte/r helfen dem Arzt/der Ärztin bei der Wahrnehmung seiner/ihrer Aufgaben.
Sie/er unterstützt ihn bei seiner Tätigkeit, indem sie/er sich ihm bei der Betreuung und Behandlung der Patienten assistiert, auf Anordnung spezielle Tätigkeiten ausübt, sowie einzelne Arbeitsbereiche in der Praxis eigenständig betreut.
1.2 Tätigkeitsmerkmale
- Betreuung von Patienten in der ärztlichen Praxis vor, während und nach der Behandlung
- Assistenz bei allen ärztlichen Maßnahmen wie Untersuchungen und Durchführen von Laborarbeiten
- Desinfektion, Reinigung und Sterilisation von Instrumenten, Geräten und Materialien
- Umgang mit Arznei- und Heilmitteln
- Organisation und Verwaltung der ärztlichen Praxis, Abwicklung aller Büroarbeiten, umsichtige organisatorische Planung und Sorge für einen reibungslosen Ablauf des Praxisalltages
- Abwicklung des Post-, Fernsprech- und Zahlungsverkehrs, Bestellung von Praxismaterial, Ablage von Schriftgut und Akten
- Durchführung des Abrechnungswesens, exakter Umgang mit Formularen und Vordruk-ken
- Arbeit am Computer
2. Die Ausbildung in der 3-jährigen Berufsschule
Die Ausbildung zum Medizinischen Fachangestellten dauert 3 Jahre. Die praktische Ausbildung erfolgt in voller Verantwortung bei einem niedergelassenen Arzt oder einem Klinikum, der mit dem Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag abschließt. Begleitend dazu erfolgt die theoretische Ausbildung in der Berufsschule (in der Regel 2 Tage in der Woche). Die Lerninhalte der praktischen und der theoretischen Ausbildung sind in sachlicher und zeitlicher Hinsicht aufeinander abgestimmt.
Voraussetzungen für einen Ausbildungsplatz sind eine gute Allgemeinbildung, eine sichere Rechtschreibung sowie gute Kenntnisse in Deutsch, Mathematik und den naturwissenschaftlichen Fächern. Ebenso sollten die Neigung zum helfenden Umgang mit Menschen, ausgeprägtes Interesse für medizinische Sachverhalte, Flexibilität, rasche Auffassungsgabe, Zuverlässigkeit, Verantwortungsgefühl, Verschwiegenheit und Sorgfalt beim Bewerber vorhanden sein.
Gemäß der Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes erfolgt während der Ausbildung eine Zwischenprüfung. Am Ende der Ausbildungszeit erfolgt eine schriftliche und praktiksche Abschlußprüfung vor dem Prüfungsausschuß der Landesärztekammer des Freistaates Thüringen.
Die Ausbildung endet mit bestandener Abschlussprüfung. Die Landesärztekammer des Freistaates Thüringen überreicht die Urkunde zur Anerkennung des Berufsabschlusses als
„Medizinische Fachangestellte “ oder „Medizinischer Fachangestellter“.
3. Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung sind:
- Ausbildungspraxis
- Haupt- oder Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss
- Voraussetzungen wie im Punkt 2 kurz beschrieben
- vollständiger Impfschutz gegen Masern (Masernschutzgesetz)
Empfohlene Impfungen sind eine vollständige Hepatitis-B-Immunisierung, ein aktueller Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung sowie gegen Mumps und Röteln.
4. Bewerbung für eine Ausbildung
Die Bewerbung für das beginnende Ausbildungsjahr kann ständig beim niedergelassenen Arzt/Ärztin oder in einem Klinikum eingereicht werden, spätestens jedoch bis Oktober des laufenden Jahres.
5. Kosten und Vergütung
Der/die niedergelassene Arzt/Ärztin oder die Personalabteilung des Klinikums schließt mit dem/der Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag ab, in dem Ausbildungsvergütung und Urlaub geregelt sind.
6. Informationen und Sprechzeiten
Weitere Auskünfte erhalten Sie zu Informationstagen in der Schule. Außerdem stehen wir Ihnen für Gespräche und Beratungen zur Verfügung.
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- Zuletzt aktualisiert: 08. Dezember 2020
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