Sozialassistent / -in

Der Sozialassistentinnen und Sozialassistenten unterstützen ausgebildete sozialpädagogische oder sozialpflegerische Fachkräfte in den Bereichen der Familien-, Alten- und Behindertenhilfe. Sie wirken mit bei der Pflege, Betreuung und Versorgung hilfsbedürftiger Menschen aller Altersklassen.

Tätigkeitsmerkmale

  • Mitwirkung und Durchführung von pädagogischen und pflegerischen Maßnahmen,
    Betreuungs- und Versorgungsmaßnahmen bei behinderten, kranken oder alten Menschen
  • Durchführung von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, Zubereitung von Nahrung und deren Darreichung
  • Gesprächsführung mit alten und hilfsbedürftigen Menschen, Mitwirkung bei der Erziehung von Kindern
  • Durchführung von Beschäftigungen, Festen und Feiern im Bereich der Elementarerziehung

Kontakt

SBBS für Gesundheit und Soziales Jena
Frau Endler 
R.-Breitscheid-Str. 56/58
07747 Jena

E-Mail: bewerbung@mefa.jena.de

Telefon:
03641/355713

Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag
8:00 bis 14:00 Uhr

Ausbildung

Die Ausbildung dauert 2 Jahre. Die theoretische und praktische Ausbildung erfolgt in voller Verantwortung der Schule. In den Lernfeldern des theoretischen Lernbereiches werden Grundlagen zum Verständnis menschlichen Verhaltens und Erlebens gelegt sowie Kenntnisse und Einsichten vermittelt, die zum beruflichen Handeln befähigen.

In den Lernfeldern des fachpraktischen Lernbereiches werden grundlegende Fertigkeiten vermittelt, die zur Unterstützung der Pflege, Erziehung, Betreuung und Versorgung von Kindern, Hilfsbedürftigen, alten und kranken Menschen erforderlich sind. Integrierte Praktika in Kindereinrichtungen und Altenheimen sollen das theoretische Wissen erlebbar und nachvollziehbar machen, notwendige Fertigkeiten üben und festigen.

Voraussetzung für diese Ausbildung ist ein Realschulabschluss mit guten Leistungen in Deutsch und den naturwissenschaftlichen Fächern. Über Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Ehrlichkeit, gute Umgangsformen und die Neigung zum einfühlsamen Umgang mit Kindern, hilfsbedürftigen alten und kranken Menschen sollte der Bewerber verfügen.

Am Ende der Ausbildung erfolgen schriftliche, praktische und mündliche Prüfungen in der Schule. Die Ausbildung endet nach bestandener Prüfung als

„Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in“.

Hinweise
  1. Bewerberinnen und Bewerber, die die Fachhochschulreife oder die Abiturprüfung an einem beruflichen Gymnasium in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales bestanden haben, können in die Klassenstufe 12 aufgenommen werden. Dies trifft auch in Ausnahmefällen auf Bewerber mit Abitur und absolvierten FSJ zu.
  2. Durch Teilnahme am Ergänzungsunterricht und den Ergänzungsprüfungen, sowie durch ein anschließendes halbjährliches Praktikum in sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Arbeitsfeldern, kann die Fachhochschulreife bei der zweijährigen Ausbildung erworben werden.
Zugangsvoraussetzungen
  • Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss
  • Ärztliches Attest zur Berufstauglichkeit
  • Nachweisheft für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln § 43 Abs. 5 IfSG
  • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 a BZRG1
  • vollständiger Impfschutz gegen Masern (Masernschutzgesetz)
  • Voraussetzungen wie im Punkt Ausbildung kurz beschrieben
Bewerbung

Die Bewerbung für das beginnende Ausbildungsjahr muss bis spätestens 31.03. des Jahres an der SBBS für Gesundheit und Soziales eingereicht werden. Darüberhinausgehende Bewerber werden entsprechend vorhandener Plätze berücksichtigt.

Die Bewerbungsunterlagen müssen enthalten:

  • Bewerbungsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf
  • beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses
  • zwei Passbilder
  • Ärztliches Attest zur Berufstauglichkeit

Empfohlene Impfungen sind eine vollständige Hepatitis-B-Immunisierung, ein aktueller Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung sowie gegen Mumps und Röteln.

Nach Erhalt der Zulassung bitte einreichen:

  • Kopie des Nachweisheftes für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln § 43 Abs. 5 IfSG
    (Achtung: Bei Neuausstellung des Nachweisheftes darf es nicht älter als 3 Monate zu Ausbildungsbeginn sein!)
  • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 a BZRG1 (im Original)
Kosten und Vergütung

Schülerinnen und Schüler, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, können die im Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) festgesetzte Beihilfe beantragen. Auskünfte dazu erteilt das für den Wohnsitz zuständige Amt für Ausbildungsförderung.