1-jährig und 2-jährige Berufsfachschule
(nicht berufsqualifizierend)
1. Ziel
Die 2-jährige Berufsfachschule ist eine Schulform der berufsbildenden Schule, die zum Realschulabschluss und zu beruflichen Kenntnissen des Berufsfeldes „Gesundheit und Soziales" führt.
Die Schüler/innen erwerben mit dem Realschulabschluss die Voraussetzungen und den Zugang zu allen Berufen, die einen Realschulabschluss fordern, bzw. zu weiterführenden Schulformen wie Fachoberschule oder Berufliches Gymnasium. Zugleich werden Kenntnisse, Fähig- und Fertigkeiten im Berufsfeld „Gesundheit und Soziales" erlangt, was aber keinen Berufsabschluss darstellt.
2. Aufnahmevoraussetzungen
- Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss
- Nachweisheft für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln § 43 Abs. 5 IfSG (Achtung: Bei Neuausstellung des Nachweisheftes darf es nicht älter als 3 Monate zu Ausbildungsbeginn sein!)
- vollständiger Impfschutz gegen Masern (Masernschutzgesetz)
Empfohlene Impfungen sind eine vollständige Hepatitis-B-Immunisierung, ein aktueller Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung sowie gegen Mumps und Röteln.
3. Organisation des Unterrichts
Der Unterricht erfolgt zweijährig mit jeweils 35 Wochenstunden und gliedert sich in allgemeinbildenden, fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht
* Hierin können Praktika enthalten sein.
** 16 Stunden als Zeitstunden
*** Für die Bildungsgänge Sozialbetreuer und Kinderpfleger verpflichtend
**** Nach den Möglichkeiten der Schule zur Ergänzung des Pflichtunterrichts
4. Bewerbung für eine Ausbildung
Die Bewerbung für das beginnende Ausbildungsjahr muss bis spätestens 31.03. des Jahres
an der
SBBS für Gesundheit und Soziales Jena
R.-Breitscheid-Str. 56/58
07747 Jena
Tel.: 03641/35 57 - 13
Fax: 03641/3557 - 29
eingereicht werden. Darüber hinausgehende Bewerber werden entsprechend vorhandener Plätze berücksichtigt.
Die Bewerbungsunterlagen müssen enthalten:
- Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses
- Ärztliche Bescheingung für den Arbeitgeber nach § 32 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz
- 2 Passbilder
- Nach Erhalt der Zulassung bitte einreichen:
- Kopie des Nachweisheftes für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln § 43 Abs. 5 IfSG2 (Achtung: Bei Neuausstellung des Nachweisheftes darf es nicht älter als 3 Monate zu Ausbildungsbeginn sein!)
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30
Sofern Sie einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag beifügen, senden wir Ihnen Ihre Bewerbungsunterlagen gern zurück.
5. Kosten und Vergütung
Die Ausbildung ist kostenfrei. Schulbücher können zum Teil als Leihexemplare von der Schule kostenfrei bezogen werden. Kopien für Arbeitsblätter, Umdrucke und Skripten sind zu bezahlen.
Schüler, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, können die im Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) festgesetzten Beihilfen beantragen. Auskünfte dazu erteilt das für den Wohnsitz zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
6. Unterbringung
Um die Unterbringung bemüht sich der Schüler bei Bedarf selbst. Wohnheimplätze können beantragt werden:
Internationaler Bund Gesellschaft für Beschäftigung und Soziale Dienste mbH
(IB GmbH)
Am Herrenberg 3
07745 Jena
Tel. 03641 687230
7. Informationen und Sprechzeiten
Weitere Auskünfte erhalten Sie zu Informationstagen in der Schule. Außerdem stehen wir Ihnen für Gespräche und Beratungen zur Verfügung.
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- Zuletzt aktualisiert: 08. Dezember 2020
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