Schulform:
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3-jährige Höhere Berufsfachschule
1. Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
1.1 Eigenverantwortlich insbesondere die folgenden Aufgaben auszuführen:
- Herstellen der Funktions- und Betriebsfähigkeit des anästhesiologischen Versorgungsbereiches
- Vorbereiten und Koordinieren der zur Durchführung anästhesiologischer Maßnahmen und Verfahren erforderlichen Arbeitsabläufe sowie deren Nachbereitung
- sach- und fachgerechtes Umgehen mit Medikamenten, die zur Anästhesie und im Rahmen der Anästhesie in anästhesiologischen Versorgungsbereichen angewendet werden
- Durchführen von bedarfsgerechten Maßnahmen und Verfahren zur Betreuung der Patienten/innen während ihres Aufenthaltes im anästhesiologischen Versorgungsbereich unter Berücksichtigung ihres jeweiligen physischen und psychischen Gesundheitszustandes
- Überwachen des gesundheitlichen Zustandes der Patienten/innen und seines Verlaufs während des Aufenthaltes in den jeweiligen Versorgungsbereichen und Aufwacheinheiten außerhalb von Intensivtherapiestationen
1.2 Im Rahmen der Mitwirkung insbesondere die folgenden Aufgaben auszuführen:
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fach- und situationsgerechtes Assistieren bei anästhesiologischen Maßnahmen und Verfahren in anästhesiologischen Funktionsbereichen und weiteren Versorgungsbereichen
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eigenständiges Durchführen ärztlich veranlasster Maßnahmen in anästhesiologischen Funktionsbereichen und weiteren Versorgungsbereichen
2 Die Ausbildung
Die Ausbildung zur/zum Anästhesietechnischen Assistent/in baut auf einem mittleren Bildungsabschluss auf und führt in 3 Jahren zum Berufsabschluss. Die Ausbildung stellt hohe Anforderungen an Leistungsfähigkeit, Leistungsbereitschaft und die Persönlichkeit des Schülers. Gute Vorkenntnisse in den naturwissenschaftlichen Fächern, seelische und körperliche Belastbarkeit, rasches und klares Erfassen, selbstständiges Denken, Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und die Fähigkeit zum Umgang mit dem Menschen sind Voraussetzungen, um das Ausbildungsziel zu erreichen.
Die Ausbildung erfolgt in Theorie und Praxis. Die praktische Ausbildung erfolgt in enger Kooperation mit dem jeweiligen Ausbildungsbetrieb und anderen Kliniken in Thüringen, in denen Praktika in unterschiedlichen Fachbereichen durchgeführt werden.
Der Absolvent erhält nach bestandener staatlicher Abschlussprüfung ein Abschlusszeugnis der Schule und ein Zeugnis über die Prüfung mit der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung
„Anästhesietechnische Assistentin oder Anästhesietechnischer Assistent“.
2.1 Theoretische Ausbildung – Gesamtstundenzahl : 2100
Der theoretische Unterricht ist in Kompetenzschwerpunkte strukturiert, deren
Wissensgrundlagen folgende Schwerpunkte umfasst:
- berufsbezogene Aufgaben im ambulanten und stationären Bereich eigenverantwortlich
planen und strukturiert ausführen - bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken und ärztliche Anordnungen
eigenständig durchführen - Interdisziplinäres und interprofessionelles Handeln verantwortlich mitgestalten
- Verantwortung für die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit übernehmen
(lebenslanges 120 Stunden Lernen), berufliches Selbstverständnis entwickeln und
berufliche Anforderungen bewältigen - Das eigene Handeln an rechtlichen Vorgaben und Qualitätskriterien ausrichten
- Mit Patienten/innen aller Altersstufen und deren Bezugspersonen unter
Berücksichtigung soziologischer, psychologischer, kognitiver, kultureller und ethischer Aspekte kommunizieren und interagieren - in lebensbedrohlichen Krisen- und Katastrophensituationen zielgerichtet handeln
- Hygienische Arbeitsweisen umfassend beherrschen und beachten
2.2 Praktische Ausbildung – Gesamtstundenzahl: 2500
Die praktische Ausbildung umfasst den Einsatz in verschiedenen operativen
Fachbereichen.
- einen berufsspezifischen Orientierungseinsatz
- Pflichteinsätze: Unfallchirurgie oder Orthopädie, Viszeralchirurgie, Gynäkologie oder
Urologie, Aufwacheinheiten, ambulanter Kontext (Krankenhaus/Tagesklinik/Praxis) - Wahlpflichteinsätze: Thoraxchirurgie, Neurochirurgie, HNO, Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie, Augenchirurgie, Gefäßchirurgie, Anästhesie bei Kinder, Geburtshilfe/Kreissaal
- weitere Pflichteinsätze: Pflegepraktikum, zentrale Sterilgutversorgungsabteilung, Operationsdienst, Schmerzambulanz, Notaufnahme, Interkonventionelle Funktionseinheiten
3 Bewerbung
Die Bewerbung für das beginnende Ausbildungsjahr erfolgt am
oder bei anderen Kliniken in Thüringen (z.B. in Saalfeld, Sonneberg, Suhl, Gera, Apolda, Zeitz/Naumburg, Erfurt).
4 Zugangsvoraussetzungen
- Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige Schulbildung oder Hauptschulabschluss und eine mindestens 2jährige abgeschlossene Berufsausbildung oder einer abgeschlossenen Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mind. einjähriger Dauer
- ärztliche Bescheinigung zur Berufstauglichkeit
- vollständiger Impfschutz gegen Masern (Masernschutzgesetz)
- Voraussetzungen wie unter dem Punkt Ausbildung kurz beschrieben
- Kenntnisse der deutschen Sprache (B2 Nachweis)
Über die Bewerbungsfristen informieren Sie sich bitte beim Ausbildungsbetrieb.
- Bewerbungsschreiben mit Angabe des Berufswunsches und dessen Begründung
- tabellarischer Lebenslauf
- beglaubigte Kopie des mittleren oder höheren Bildungsabschlusses
- 2 Passbilder
- ärztliche Bescheinigung zur Berufstauglichkeit (nicht älter als 3 Monate)
Empfohlene Impfungen sind eine vollständige Hepatitis-B-Immunisierung, ein aktueller Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung sowie gegen Mumps und Röteln.
Eine gemeinsame Zulassungskommission, bestehend aus Vertretern der Schule und den Kliniken, entscheidet über eine Zulassung zur Ausbildung. Die Ausbildung beginnt jeweils zum 1. September.
5 Kosten und Vergütung
Die Ausbildung ist kostenfrei. Schulbücher können z. T. als Leihexemplare von der Schule kostenfrei bezogen werden. Kopien von Arbeitsblättern, Umdrucken und Skripten sind zu bezahlen. Der Ausbildungsbetrieb (Kliniken) schließt mit dem Schüler einen Ausbildungsvertrag ab, zahlt eine Ausbildungsvergütung und regelt den Urlaub.
Kosten, die zusätzlich entstehen (z. B. Fahrtkosten bei Fachpraktika) übernimmt weder der Ausbildungsbetrieb noch die Schule, dafür ist der Schüler eigenverantwortlich.
6 Unterbringung
Um die Unterbringung bemüht sich der Schüler selbst. Wohnheimplätze können beantragt werden:
- Details
- Geschrieben von Herr Kalauch
- Zuletzt aktualisiert: 23. Oktober 2023
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