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Schulform: 3-jährige Fachschule

1. Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale, Ziel der Fachschule

Heilerziehungspfleger/innen sind sozialpädagogisch-heilpädagogisch und pflegerisch ausgebildete Fachkräfte. Sie tragen dazu bei, dass Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen in den verschiedenen Institutio-nen der Erziehung, Bildung, Freizeit und Arbeit Partizipation erleben.

Die Ausbildung befähigt zur dimensionalen Gestaltung von inklusiven Erziehungs- und Bildungssituationen, die den unterschiedlichen Lern- und Entwicklungsbedürfnissen entsprechen. Die Fachschulausbildung vermittelt Studierfähigkeit. Durch den Erwerb der Fachhochschulreife sind ein anschließendes Fachhochschulstudium so-wie weitere Qualifikationsmaßnahmen möglich.

2. Aufnahmevoraussetzungen

altVoraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung sind:

  • Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss
  • der Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung oder eine als gleichwertig
    anzusehende Qualifizierung,
  • (eine als gleichwertig anzusehende Qualifizierung liegt vor, wenn Bewerber
    • einen Abschluss in einem mindestens zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine praktische
      Tätigkeit von mindestens 480 Stunden in einem förderlichen Einsatzfeld nachweisen oder
    • die allg. Hochschulreife oder Fachhochschulreife erworben haben und mindestens 480 Stunden
      in einem förderlichen Einsatzgebiet nachweisen – soweit die allgemeine Hochschulreife an einem
      beruflichen Gymnasium in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales erworben wurde, sind 160
      Stunden praktische Tätigkeit nachzuweisen)
  • der Nachweis einer regelmäßigen schulischen und beruflichen Vorbildung, die zusammen mindestens
    zwölf Schuljahre umfasst,
  • der Nachweis der für die Ausbildung erforderlichen Eignung (Eignungsprüfung),
  • eine ärztliche Bescheinigung zur Berufstauglichkeit1,
  • vollständiger Impfschutz gegen Masern (Masernschutzgesetz) und
  • ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 a BZRG1.

Empfohlene Impfungen sind eine vollständige Hepatitis-B-Immunisierung, ein aktueller Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung sowie gegen Mumps und Röteln.

3. Ausbildungsorganisation

Die Ausbildung dauert in der Vollzeitform drei Schuljahre mit folgender Struktur:

1. Ausbildungsjahr

  • 850 Stunden Theorie (Lerngebiete und Kernmodule)
    360 Stunden (9 Wochen) Berufspraktische Ausbildung ( Praxismodul 1)

2. Ausbildungsjahr

  • 860 Stunden Theorie (Lerngebiete, Kern- und Wahlpflichtmodule)
  • 320 Stunden (8 Wochen) Berufspraktische Ausbildung ( Praxismodul 2)
  • 160 Stunden (4 Wochen) Berufspraktische Ausbildung ( Praxismodul 3)

3. Ausbildungsjahr

  •  570 Stunden Theorie (Lerngebiete, Kern- und Wahlpflichtmodule)
  • 760 Stunden (19 Wochen) Berufspraktische Ausbildung (Praxismodul 4)

4. Prüfungen / Abschluss

Die schriftliche Abschlussprüfung findet am Ende des fünften Schulhalbjahres statt. Am Ende des dritten Ausbil-dungsjahres wird die praktische Prüfung in der Praxiseinrichtung abgenommen, die Präsentation und Verteidi-gung der Facharbeit erfolgt im Rahmen eines Kolloquiums. Mit dem Abschlusszeugnis wird die staatliche Anerkennung erteilt. Damit ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung

„Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“

zu führen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, eine Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife abzulegen und somit den Zugang zur Fachhochschule zu erhalten.

5. Stundentafel

Lerngebiete/Module

Gesamtstundenzahl

davon: fachmethodischer Unterricht
Lerngebiete 480 120
Deutsch / Kommunikation 160  
Fremdsprache 120 120
Mathematik 120  
Politische Bildung 80  
     
Module 2280 800
Tätigkeitsfelder und professionelles Selbstkonzept 90  
Grundlagen wiss. Arbeitens 70 40
Grundlagen der Sozial- und Erziehungswissenschaften 110  
Entwicklungsprozesse erklären, beobachten und dokumentieren

220

40

Grundlagen pflegerischen Handelns und Pharmakologie 90 60
Entwicklungspsychologische Grundlagen 70  
Spezielle Pathologie 150  
Individuelle Bedürfnisse und Bildungsansprüche von Menschen mit Unterstützungsbedarf

180

 
Kommunikation, soziale Interaktion und Beratung 100 30
Qualitätsmanagement in der Heilerziehungspflege 90  
Heilerziehungspflegerisches Handeln planen, gestalten und reflektieren

80

30

Heilerziehungspflegerisches Handeln im sprachlichen Bildungsbereich

100

60

Heilerziehungspflegerische Grundlagen im Bereich der physischen und psychischen Gesundheit

70

40

Heilerziehungspflegerische Grundlagen im Bereich Musik, Rhythmik und Kunst

130

90

Heilerziehungspflegerische Angebote im Bereich der physischen und psychischen Gesundheit entwickeln

70

40

Heilerziehungspflegerisches Handeln im naturwissenschaftlichen, technischen und Mathematischen Bildungsbereich

90

60

Heilerziehungspflegerische Angebote im Bereich Musik, Rhythmik und Kunst entwickeln

100

80

Inklusion und Erschließen von Handlungsräumen 90 30
Heilerziehungspflegerisches Arbeiten in zwei Handlungsfeldern: mit Menschen in der basalen Phase oder mit Menschen im Alter oder mit Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung oder mit psychischen und psychiatrischen Erkrankungen

180

60
Differenziertes heilerziehungspflegerisches Handeln in zwei ausgewählten Bildungsbereichen

200

140
     
Berufspraktische Ausbildung 1680  

 

6. Bewerbung

Die Bewerbung für das beginnende Ausbildungsjahr muss bis spätestens 31.03. des Jahres an der

SBBS für Gesundheit und Soziales
Rudolf-Breitscheid-Str. 56/58
07747 Jena

eingereicht werden. Darüber hinausgehende Bewerber werden entsprechend vorhandener Plätze berücksichtigt.

Die Bewerbungsunterlagen müssen enthalten:

Empfohlene Impfungen sind eine vollständige Hepatitis-B-Immunisierung, ein aktueller Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung sowie gegen Mumps und Röteln.

 

Nach Erhalt der Zulassung bitte einreichen:

  • Kopie des Nachweisheftes für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln § 43 Abs. 5 IfSG
    800x600 Nachweisheft beim zuständigen Gesundheitsamt beantragen
    (Achtung: Bei Neuausstellung des Nachweisheftes darf es nicht älter als 3 Monate zu Ausbildungsbeginn sein!)
  • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 a BZRG (im Original)

7. Kosten und Vergütung

Kopien und Skripte sind zu bezahlen. Schüler, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, können die im Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) festgesetzte Beihilfe beantragen. Auskünfte dazu erteilt das für den Wohnsitz zuständige Amt für Ausbildungsförderung.

8. Unterbringung

Um die Unterbringung bemüht sich der Schüler selbst. Wohnheimplätze können beantragt werden:

Internationaler Bund; Gesellschaft für Beschäftigung und Soziale Dienste mbH
(IB GmbH)
Am Herrenberg 3
07745 Jena

Tel.: 03641/687230

9. Informationen und Sprechzeiten

Weitere Auskünfte erhalten Sie zu den Informationstagen in der Schule. Außerdem stehen wir Ihnen für Ge-spräche und Beratungen zur Verfügung.

SBBS für Gesundheit und Soziales Jena
Rudolf-Breitscheid-Str. 56/58
07747 Jena

Tel.: 03641/35 57 - 13
Fax: 03641/35 57 - 29
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