Schulform:

  • 3 –jähriger Höhere Berufsfachschule

1 Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale

1.1 Eigenverantwortlich insbesondere die folgenden Aufgaben auszuführen:

  • Herstellen der Funktions- und Betriebsfähigkeit des operativen Versorgungsbereiches
  • Vorbereiten und Koordinieren der zur Durchführung operativer Eingriffe erforderlichen Arbeitsabläufe sowie deren Nachbereitung
  • geplantes und strukturiertes Ausführen der Springertätigkeit
  • Durchführen von bedarfsgerechten Maßnahmen und Verfahren zur Betreuung der Patienten/innen während ihres Aufenthaltes im operativen Versorgungsbereich unter Berücksichtigung ihres jeweiligen physischen und psychischen Gesundheitszustandes
  • Überwachen des gesundheitlichen Zustandes der Patienten/innen und seines Verlaufs während des Aufenthaltes in den jeweiligen Versorgungsbereichen außerhalb von Aufwacheinheiten und Intensivtherapiestationen

alt1.2 Im Rahmen der Mitwirkung insbesondere die folgenden Aufgaben auszuführen:

  • fach- und situationsgerechtes Assistieren bei operativen Eingriffen in operativen Funktionsbereichen und weiteren Versorgungsbereichen
  • eigenständiges Durchführen ärztlich veranlasster Maßnahmen in operativen Funktionsbereichen und weiteren Versorgungsbereichen

2 Die Ausbildung

altDie Ausbildung zur/zum Operationstechnischen Assistent/in baut auf einem mittleren Bildungsabschluss auf und führt in 3 Jahren zum Berufsabschluss. Die Ausbildung stellt hohe Anforderungen an Leistungsfähigkeit, Leistungsbereitschaft und die Persönlichkeit des Schülers. Gute Vorkenntnisse in den naturwissenschaftlichen Fächern, psychische und körperliche Belastbaaltrkeit, rasches und klares Erfassen, selbstständiges Denken, Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und die Fähigkeit zum Umgang mit dem Menschen sind Voraussetzungen, um das Ausbildungsziel zu erreichen.

Die Ausbildung erfolgt in Theorie und Praxis. Die praktische Ausbildung erfolgt in enger Kooperation mit dem jeweiligen Ausbildungsbetrieb und anderen Kliniken in Thüringen, in denen Praktika in unterschiedlichen Fachbereichen durchgeführt werden.

Der Absolvent erhält nach bestandener staatlicher Abschlussprüfung ein Abschlusszeugnis der Schule und ein Zeugnis über die Prüfung mit der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung

„Operationstechnische Assistentin oder Operationstechnischer Assistent“

2.1 Theoretische Ausbildung – Gesamtstundenzahl : 2100

Der theoretische Unterricht ist in Kompetenzschwerpunkte strukturiert, deren Wissensgrundlagen folgende Schwerpunkte umfasst:

  • berufsbezogene Aufgaben im ambulanten und stationären Bereich eigenverantwortlich planen und strukturiert ausführen
  • bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken und ärztliche Anordnungen eigenständig durchführen
  • interdisziplinäres und interprofessionelles Handeln verantwortlich mitgestalten
  • Verantwortung für die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit übernehmen (lebenslanges 120 Stunden Lernen), berufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliche Anforderungen bewältigen
  • das eigene Handeln an rechtlichen Vorgaben und Qualitätskriterien ausrichten
  • mit Patienten/innen aller Altersstufen und deren Bezugspersonen unter Berücksichtigung soziologischer, psychologischer, kognitiver, kultureller und ethischer Aspekte kommunizieren und interagieren
  • in lebensbedrohlichen Krisen- und Katastrophensituationen zielgerichtet handeln
  • hygienische Arbeitsweisen umfassend beherrschen und beachten

2.2 Praktische Ausbildung – Gesamtstundenzahl: 2500

Die praktische Ausbildung umfasst den Einsatz in verschiedenen operativen Fachbereichen.

  • einen berufsspezifischen Orientierungseinsatz
  • Pflichteinsätze: Viszeralchirurgie, Unfallchirurgie oder Orthopädie, Gynäkologie oder Urologie, Ambulantes Operieren (Krankenhaus/Tagesklinik/Praxis)
  • Wahlpflichteinsätze: Thoraxchirurgie, Neurochirurgie, HNO, Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie, Augenchirurgie, Gefäßchirurgie, Operative Eingriffe bei Kinder
  • weitere Pflichteinsätze: Pflegepraktikum, zentrale Sterilgutversorgungsabteilung, Anästhesie, Notaufnahme und Ambulanz, Interkonventionelle Funktionseinheiten (z. B. Endoskopie)

3 Bewerbung für eine Ausbildung

Die Bewerbung für das beginnende Ausbildungsjahr erfolgt am

Universitätsklinikum Jena                                       
Geschäftsbereich Personalmanagement
Abteilung Personalentwicklung                         
Kastanienstr. 1
07747 Jena

oder    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

oder bei anderen Kliniken in Thüringen (z.B. in Saalfeld, Sonneberg, Suhl, Gera, Apolda, Erfurt) oder angrenzenden Bundesländern (Zeit/Naumburg).

4 Zugangsvoraussetzung

  • Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige Schulbildung oder Hauptschulabschluss und eine mindestens 2jährige abgeschlossene Berufsausbildung oder einer abgeschlossenen Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mind. einjähriger Dauer
    ärztliche Bescheinigung zur Berufstauglichkeit
  • vollständiger Impfschutz gegen Masern (Masernschutzgesetz)
  • Voraussetzungen wie unter dem Punkt Ausbildung kurz beschrieben
  • Kenntnisse der deutschen Sprache (B2 Nachweis)

Über die Bewerbungsfristen informieren Sie sich bitte beim Ausbildungsbetrieb.
Die Bewerbungsunterlagen müssen enthalten:

  • Bewerbungsschreiben mit Angabe des Berufswunsches und dessen Begründung
  • tabellarischer Lebenslauf
  • beglaubigte Kopie des mittleren oder höheren Bildungsabschlusses
  • 2 Passbilder
  • ärztliche Bescheinigung zur Berufstauglichkeit (nicht älter als 3 Monate) 

Empfohlene Impfungen sind eine vollständige Hepatitis-B-Immunisierung, ein aktueller Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung sowie gegen Mumps und Röteln.

Eine gemeinsame Zulassungskommission, bestehend aus Vertretern der Schule und den Kliniken, entscheidet über eine Zulassung zur Ausbildung. Die Ausbildung beginnt jeweils zum 1. September.

 5 Kosten und Vergütung

Die Ausbildung ist kostenfrei. Schulbücher können z. T. als Leihexemplare von der Schule kostenfrei bezogen werden. Kopien von Arbeitsblättern, Umdrucken und Skripten sind zu bezahlen. Der Ausbildungsbetrieb (Klinik) schließt mit dem Schüler einen Ausbildungsvertrag ab, zahlt eine Ausbildungsvergütung und regelt den Urlaub.

6 Unterbringung

Um die Unterbringung bemüht sich der Schüler selbst. Wohnheimplätze können beantragt werden:

Internationaler Bund; Gesellschaft für Beschäftigung und Soziale Dienste mbH
(IB GmbH)
Am Herrenberg 3
07745 Jena     

Tel.: 03641/687230     

bzw. Möglichkeiten des Universitätsklinikums Jena erfragen.

7 Informationen und Sprechzeiten

Weitere Auskünfte erhalten Sie zu Informationstagen in der Schule. Außerdem stehen wir Ihnen für Gespräche und Beratungen zur Verfügung.