Informationen über die Ausbildung zur/zum staatlich anerkannte/n Erzieher/in
Schulform: 3-jährige Fachschule
Fachrichtung Sozialpädagogik
Wege in den Beruf der Erzieherinnen und Erzieherin Thüringen (externer Link) >>
1. Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
Aufgabe des Erziehers/der Erzieherin ist es, Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsprozesse zu gestalten.
Dies geschieht in unterschiedlichen Arbeitsfeldern (z. B. Kindergarten, Hort, Heim) in unterschiedlichen konzeptionellen Umgebungen und bezieht sich auf verschiedene Lebensphasen der Heranwachsenden. Gemäß dem aktuellen Bildungsverständnis bringt der Erzieher/die Erzieherin den ihm/ihr anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen individuelle Wertschätzung entgegen und ermöglicht somit ein Höchstmaß an Selbstbestimmung und Partizipation.
2. Ziel der Fachschule
Die Fachschule ist eine Einrichtung der beruflichen Bildung. Sie baut auf beruflicher Erstausbildung auf, vertieft und erweitert auf hoher wissenschaftlicher Grundlage die Fach- und Allgemeinbildung. Die modularisierte Ausbildung bereitet auf die selbstständige und eigenverantwortliche Arbeit als Fachkraft in verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern vor. Dabei werden die Fachschüler qualifiziert, inklusive pädagogische Arbeit zu leisten. Dies geschieht auf der Basis einer beruflichen Handlungskompetenz, die u.a. durch die enge Verzahnung der Lernorte Schule und Praxis entwickelt und gewährleistet wird.
Die Fachschulausbildung vermittelt Studierfähigkeit. Durch den Erwerb der Fachhochschulreife sind ein anschließendes Fachhochschulstudium sowie weitere Qualifikationsmaßnahmen möglich.
3. Aufnahmevoraussetzungen
-
Realschulabschluss (RSA) oder gleichwertiger Bildungsabschluss
- Abschluss einer mind. zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung oder einer als gleichwertig anzusehenden Qualifizierung
- RSA und Abschluss in einem mindestens zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf(nicht einschlägig) oder Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife --> jeweils Nachweis von 480 Stunden praktischer Tätigkeit in einem förderlichen Einsatzfeld (Anerkennung von im Rahmen der Ausbildung absolvierten Praktika möglich)
- Allgemeine Hochschulreife an einem Beruflichen Gymnasium der Fachrichtung Gesundheit und Soziales --> Nachweis von 160 Stunden praktischer Tätigkeit in einem förderlichen Einsatzfeld
- RSA und Abschluss in einem mindestens zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf(nicht einschlägig) oder Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife --> jeweils Nachweis von 480 Stunden praktischer Tätigkeit in einem förderlichen Einsatzfeld (Anerkennung von im Rahmen der Ausbildung absolvierten Praktika möglich)
- Nachweis einer mind. zwölf Jahre umfassenden regelmäßigen schulischen und beruflichen Vorbildung
- Nachweis der erforderlichen Eignung: Eignungstest in den Bereichen Mathematik, Sozialpädagogik, Kunst, Musik und Kommunikation
- vollständiger Impfschutz gegen Masern (Masernschutzgesetz)
4. Die Ausbildungsorganisation
|
Konsekutive Ausbildung |
Praxisintegrierte Ausbildung/PiA (ab SJ 2021/22) |
Bewerbung/ Anmeldung |
- bis 31.03. direkt an der Schule (darüberhinausgehende Bewerber werden entsprechend vorhandener Plätze berücksichtigt) |
- bis 31.03. direkt an der Schule - zusätzlich Bewerbung in einer Kindertagesstätte (Träger) |
Ausbildungsinhalte |
- überwiegend fachtheoretischer Unterricht in den ersten 5 Ausbildungshalbjahren u. abschließender berufspraktischer Ausbildung in Blockform im letzten Ausbildungshalbjahr |
- durchgängig abwechselnde Unterrichts- u. Praxisphasen im Rahmen eines Arbeits- o. Ausbildungsverhältnisses (i. d. Regel 3 Tage Schule u. 2 Tage Praxis) |
Praktika |
- ersten 3 Praxismodule finden im 2., 3. u. 4. Schulhalbjahr statt/Dauer jeweils 6 Wochen - Berufspraktikum im letzten Schuljahr der Ausbildung vom 01.02.-31.07. in einer Ausbildungsstätte nach Wahl der Fachschüler(mit Zustimmung der Schule) |
- ersten 3 Praxismodule finden jeweils 30 Arbeitstage innerhalb der berufspraktischen Ausbildung im 1. u. 2. Schuljahr statt - Berufspraktikum in der Einrichtung lt. Arbeits- o. Ausbildungsverhältnis für das ges. 3. Schuljahr |
Mindestens ein Praxismodul muss in der Einrichtung der Kindertageseinrichtung und in Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung entsprechend den §§ 29 bis 35 SGB VIII absolviert werden. |
||
Ferienzeiten |
- die im Freistaat Thüringen gültigen Ferienzeiten |
- geregelt im Arbeits- o. Ausbildungsverhältnis - Urlaub nur in Ferienzeiten des Freistaates Thüringen möglich |
Abschluss/ Prüfungen |
- besteht aus der schriftl. Prüfung im Modul „Diversität und Inklusion“, der Facharbeit mit Kolloquium und einer praktischen Prüfung |
|
- schriftl. Prüfung Ende des 5. Ausbildungs-halbjahres |
- schriftl. Abschlussprüfung im letzten Ausbildungshalbjahr |
|
Ausbildungs-beiträge/Bezüge |
- es wird kein Schulgeld erhoben (Schulgeldfreiheit) - Kopien und Skripte sind zu bezahlen |
|
- Bafög und Aufstiegsbafög (AFBG) sind möglich |
- im Rahmen der Ausbildung wird eine monatliche Ausbildungsvergütung gezahlt |
5. Prüfungen / Abschluss
Mit dem Abschlusszeugnis wird die staatliche Anerkennung erteilt. Damit ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung
„Staatlich anerkannte Erzieherin/ Staatlich anerkannter Erzieher“
zu führen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, eine Ergänzungsprüfung im Fach Deutsch/Kommunikation zum Erwerb der Fachhochschulreife abzulegen und somit den Zugang zur Fachhochschule zu erhalten.
6. Stundentafel
Lerngebiete/Module |
Gesamtstundenzahl |
davon: fachmethodischer Unterricht |
Lerngebiete | 480 | 120 |
Deutsch / Kommunikation | 160 | |
Fremdsprache | 120 | 120 |
Mathematik | 120 | |
Politische Bildung | 80 | |
Module | 2280 | 800 |
Erziehen als wiss. fundierte Tätigkeit | 150 | |
Grundlagen wiss. Arbeitens | 70 | |
Entwicklungs- und Bildungsprozesse | 200 | 40 |
Grundlagen in den Bildungsbereichen Bewegung, Gesundheit und Musik |
160 |
90 |
Grundlagen in den Bildungsbereichen Sprache, Medien und Kunst |
120 |
60 |
Grundlagen in den Bildungsbereichen Mathematik und Naturwissenschaften |
80 |
20 |
Gestaltung von Beziehungen | 100 | 40 |
Pädagogische Handlungskonzepte und Planungsformen | 100 | 50 |
Lebenswelten und Erziehungspartnerschaften | 140 | 20 |
Methodisches Handeln in den Bildungsbereichen Bewegung, Gesundheit und Musik |
150 |
100 |
Methodisches Handeln in den Bildungsbereichen Sprache, Medien und Kunst |
100 |
80 |
Methodisches Handeln in den Bildungsbereichen Mathematik und Naturwissenschaften |
60 |
40 |
Qualitätsmanagement in sozialpädagogischen Dimensionen |
80 |
|
Diversität und Inklusion | 170 | 20 |
Erlebnispädagogik | 40 | |
Begleitung und Gestaltung von Bildungsprozessen | 130 | 100 |
Planung und Gestaltung von Bildungsprozessen | 110 | 80 |
Differenzierung von Bildungsprozessen | 70 | 60 |
Spezifik der Arbeit mit unter Dreijährigen oder Offenen Kinder- und Jugendarbeit oder Hilfen zur Erziehung |
50 |
|
Differenziertes Handeln in den Bildungsbereichen Gesundheit, Bewegung und Musik oder Sprache, Medien und Kunst oder Mathematik und Naturwissenschaft oder Soziokultur, Moral und Religion |
200 (optional je 2 x 100) |
|
Berufspraktische Ausbildung | 1680 |
7. Bewerbung für eine Ausbildung
Die Bewerbung für das beginnende Ausbildungsjahr muss bis spätestens 31.03. des Jahres an der SBBS für Gesundheit und Soziales eingereicht werden. Darüber hinausgehende Bewerber werden entsprechend vorhandener Plätze berücksichtigt.
SBBS für Gesundheit und Soziales
Rudolf-Breitscheid-Str. 56/58
07747 Jena
eingereicht werden. Darüber hinausgehende Bewerber werden entsprechend vorhandener Plätze berücksichtigt.
Die Bewerbungsunterlagen müssen enthalten:
- Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- beglaubigte Kopie des Schul- und Berufsabschlusses
- 2 Lichtbilder
- Ärztliche Bescheinigung zur Berufstauglichkeit >>
- Nachweis zusätzlicher Praktika, soziales Engagement (z. B. FSJ)
Empfohlene Impfungen sind eine vollständige Hepatitis-B-Immunisierung, ein aktueller Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung sowie gegen Mumps und Röteln.
Nach Erhalt der Zulassung bitte einreichen:
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 a BZRG1 (im Original, nicht älter als 3 Monate)
- Sofern Sie einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag beifügen, senden wir Ihnen Ihre Bewerbungsunterlagen gern zurück.
8. Kosten und Vergütung
Kopien und Skripte sind zu bezahlen. Schüler/innen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, können die im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) festgesetzte Beihilfe beantragen. Auskünfte dazu erteilt das für den Wohnsitz zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
8. Unterbringung
Um die Unterbringung bemühen sich die Schüler/innen selbst. Wohnheimplätze können beantragt werden:
Internationaler Bund
Gesellschaft für Beschäftigung und Soziale Dienste mbH
Am Herrenberg 3
07745 Jena
Tel. 03641 687230
9. Informationen und Sprechzeiten
Weitere Auskünfte erhalten Sie zu Informationstagen in der Schule. Außerdem stehen wir Ihnen für Gespräche und Beratungen zur Verfügung.
SBBS für Gesundheit und Soziales Jena Tel.: 03641/35 57 - 13
Rudolf-Breitscheid-Str. 56/58 Fax: 03641/35 57 - 29
07747 Jena Internet: www.mefa.jena.de
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Details
- Zuletzt aktualisiert: 01. November 2022
- Zugriffe: 29334