Ausbildung aller 3 Jahre - nächster Ausbildungsbeginn: 2023
Schulform: 3-jährige Höhere Berufsfachschule
1. Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
Logopäden gehören zur Gruppe der nicht-ärztlichen Medizinal-Fachberufe.
Ihre Aufgaben bestehen in der selbstständigen und eigenverantwortlichen Diagnostik und Therapie bei Patienten aller Altersgruppen (Säuglinge, Vorschul-, Schulkinder, Jugendlicher und Erwachsener) mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen sowie die Beratung ihrer Angehörigen.
Logopäden arbeiten eng mit dem behandelnden Arzt zusammen und erheben auf dessen Verordnung die spezifische Vorgeschichte und den logopädischen Befund des Patienten. Sie erstellen individuelle, störungsspezifische Therapiepläne und wählen für die Therapie geeignete Methoden aus. Die Behandlung erfolgt in einer Einzel- oder Gruppentherapie.
Logopäden behandeln vor allem folgende Störungsbilder:
- Sprachentwicklungsstörungen unterschiedlichster Ursachen
- Hörstörungen im Kindesalter, die Einfluss auf die Sprachentwicklung haben
- Störungen der Nasalität (Spaltbildungen im Lippen-Kiefer-Gaumenbereich)
- Störungen des Redeflusses (z. B. Poltern, Stottern)
- Stimmstörungen wie z. B. Überlastungsschäden und Ermüdungserscheinungen der Stimme, Stimmlippenknötchen, -lähmungen, Zustand nach Kehlkopfoperation bzw. -entfernung
- Stimm-, Sprech- und Sprachstörungen infolge neurologischer und internistischer Erkrankungen sowie Schädigungen der Sprachzentren (Folgezustände nach: Schlaganfällen, Hirntumoren, Nervenerkrankungen und -verletzungen, degenerativen Erkrankungen etc.)
- Schluckstörungen unterschiedlichster Ursachen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter.
Weiterhin gehören eine exakte Dokumentation erhobener Befunde, die Protokollierung von Therapieverläufen, das Schreiben von Befundberichten sowie die Lösung verwaltungstechnischer Probleme zu den Aufgaben des Logopäden.
Logopäden können im Angestelltenverhältnis im therapeutischen Team oder auch in der privaten Niederlassung tätig werden. Eine Weiterqualifizierung zum Lehrlogopäden oder ein Zusatzstudium mit dem Abschluss als Diplom Lehr- und Forschungslogopäde sind möglich.
2. Die Ausbildung
Die Ausbildung zum Logopäden dauert 3 Jahre und wird durch das Gesetz über den Beruf des Logopäden geregelt. Die theoretische und praktische Ausbildung erfolgt in der vollen Verantwortung der Schule.
Die hohen theoretischen und praktischen Ansprüche in der Ausbildung stellen besondere Anforderungen an den Bewerber hinsichtlich seiner schulischen Leistungen und der Reife seiner Persönlichkeit, Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft. Ebenso sind eine gesunde und belastungsfähige Stimme, Musikalität, eine möglichst dialektneutrale Artikulation, flüssige unauffällige Rede, sehr gute laut- und schriftsprachliche Beherrschung der deutschen Sprache und normales Seh- und Hörvermögen Voraussetzungen. Der einfühlsame und angepaßte Umgang mit Patienten muß dem Bewerber leicht fallen.
Am Ende der Ausbildung wird vor einem durch das Landesverwaltungsamt Weimar genehmigten Prüfungsausschuß eine staatliche Prüfung abgelegt. Die Prüfung umfaßt einen schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil.
Der Absolvent erhält nach bestandener staatlicher Abschlussprüfung ein Abschlusszeugnis der Schule, ein Zeugnis über die staatliche Prüfung in der Logopädie und eine Erlaubnisurkunde zum Führen
der Berufsbezeichnung "Logopäde" oder "Logopädin"
vom Landesverwaltungsamt Weimar.
3. Zugangsvoraussetzungen
- Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss
- Ärztliche Bescheinigung zur Berufstauglichkeit
- phoniatrisches Gutachten, vollständiger stroboskopischer Befund, vollständiges Audiogramm, Stimmbefund (ausschließlich vom Phoniater, nicht älter als 6 Monate)
- Voraussetzungen wie in Punkt 2 kurz beschrieben
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 a BZRG
- vollständiger Impfschutz gegen Masern (Masernschutzgesetz)
Empfohlene Impfungen sind eine vollständige Hepatitis-B-Immunisierung, ein aktueller Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung sowie gegen Mumps und Röteln.
4. Bewerbung für eine Ausbildung
Die Bewerbung für das beginnende Ausbildungsjahr muss bis spätestens 31.03. des Jahres an der
SBBS Gesundheit und Soziales Jena
Rudolf-Breitscheid-Straße 56/58
07747 Jena,
Tel. 03641/3557-13
Fax 03641/3557-29
eingereicht werden. Darüber hinausgehende Bewerber werden entsprechend vorhandener Plätze berücksichtigt.
Die Bewerbungsunterlagen müssen enthalten:
- Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses
- Ärztliche Bescheinigung zur Berufstauglichkeit
- phoniatrisches Gutachten, vollständiger stroboskopischer Befund, vollständiges Audiogramm, Stimmbefund (nicht älter als 6 Monate)
- 2 Passbilder
- Praktikumsnachweis in logopädischer Praxis, wird empfohlen
- Zertifikate über musische und/ oder künstlerische Aktivitäten sind gewünscht
Nach Erhalt der Zulassung bitte einreichen:
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30
Sofern Sie einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag beifügen, senden wir Ihnen Ihre Bewerbungsunterlagen gern zurück.
5. Kosten und Vergütung
Die Ausbildung ist kostenfrei. Schulbücher können zum Teil als Leihexemplare von der Schule kostenfrei bezogen werden. Kopien für Arbeitsblätter, Umdrucke und Skripten sind zu bezahlen.
Schüler, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, können die im Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) festgesetzten Beihilfen beantragen. Auskünfte dazu erteilt das für den Wohnsitz zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
6. Unterbringung
Um die Unterbringung bemüht sich der Schüler bei Bedarf selbst. Wohnheimplätze können beantragt werden:
Internationaler Bund
Gesellschaft für Beschäftigung und Soziale Dienste mbH
Am Herrenberg 3
07745 Jena
Tel. 03641 687230
7. Informationen und Sprechzeiten
Weitere Auskünfte erhalten Sie zu Informationstagen in der Schule. Außerdem stehen wir Ihnen für Gespräche und Beratungen zur Verfügung.
- Details
- Zuletzt aktualisiert: 22. März 2023
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