Schulform: 2,5-jährige Höhere Berufsfachschule
1. Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
1.1 Aufgaben
Die Aufgaben des Pharmazeutisch-technischen Assistenten bestehen in den Tätigkeiten wie der Entwicklung, Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln in der Apotheke oder der pharmazeutischen Industrie. Dies geschieht jeweils unter der Aufsicht eines Apothekers.
1.2 Tätigkeitsmerkmale
- Mitwirkung bei der Entwicklung von Arzneimitteln mit unterschiedlichen Methoden
- Herstellung von Arzneimitteln wie z. B. Salben, Lösungen, Zäpfchen, Pulver, Tinkturen usw.
- Bedienung und Pflege der in der Apotheke vorhandenen Apparaturen
- Prüfung von Arzneimitteln auf Beschaffenheit von Arzneigrundstoffen, Arzneizubereitungen und Fertigarzneimitteln
- Umgang mit dem Arzneibuch und entsprechenden Rechtsvorschriften
- Abgabe von Arzneimitteln entsprechend des Rezeptes oder Verkauf von freiverkäuflicher Ware in der Apotheke
- Erledigung aller kaufmännischen Arbeiten einschließlich der Dokumentation
- Sachkundige Beratung der Kunden
2. Die Ausbildung
Die Ausbildung zum Pharmazeutisch-technischen Assistenten dauert 2,5 Jahre. 2 Jahre werden in der vollen Verantwortung der Schule in Theorie und Praxis (schuleigene Labore) und ½ Jahr wird als Praktikum in der Apotheke absolviert. Die hohen Anforderungen in Theorie und Praxis stellen an den Bewerber besondere Ansprüche hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft. Auf gute Vorkenntnisse in den naturwissenschaftlichen Fächern wird besonderer Wert gelegt.
Verantwortungsbewusstes Handeln, Zuverlässigkeit, präziser Ausdruck, Fähigkeiten im Umgang mit Menschen, gute Beobachtungsgabe und manuelles Geschick sind ebensolche Voraussetzungen für die Aufnahme der Ausbildung. Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Der erste Abschnitt der Prüfung findet am Ende der zweijährigen Ausbildung statt und umfasst einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. Der zweite Abschnitt der Prüfung findet nach dem ½ -jährigen Apothekenpraktikum statt und besteht aus einer mündlichen Prüfung.
Der Absolvent erhält nach bestandener staatlicher Abschlussprüfung ein Abschlusszeugnis der Schule, ein Zeugnis über die staatliche Prüfung und eine Erlaubnisurkunde zum Führen
der Berufsbezeichnung "Pharmazeutisch-technische Assistentin" oder
"Pharmazeutisch-technischer Assistent"
vom Landesverwaltungsamt Weimar.
(Zusätzlich eine praktische Ausbildung von sechs Monaten in der Apotheke)
3. Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung sind:
- Realschulabschluss
- ärztliche Bescheinigung zur Berufstauglichkeit
- Nachweis der Hepatitis B-Schutzimpfung ist empfehlenswert, aber keine Pflicht
- Voraussetzungen wie im Punkt 2 kurz beschrieben
- vollständiger Impfschutz gegen Masern (Masernschutzgesetz)
Empfohlene Impfungen sind eine vollständige Hepatitis-B-Immunisierung, ein aktueller Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung sowie gegen Mumps und Röteln.
4. Bewerbung für eine Ausbildung
Die Bewerbung für das beginnende Ausbildungsjahr muss bis spätestens 31.03. des Jahres an der
SBBS Gesundheit und Soziales Jena
Rudolf-Breitscheid-Straße 56/58
07747 Jena
Tel. 03641 3557-13
Fax 03641 3557-29
eingereicht werden. Darüber hinausgehende Bewerber werden entsprechend vorhandener Plätze berücksichtigt.
Die Bewerbungsunterlagen müssen enthalten:
- Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses
- Ärztliche Bescheinigung zur Berufstauglichkeit
- (Nachweis der Hepatitis B-Schutzimpfung) - wird empfohlen, keine Pflicht
- 2 Passbilder
- es ist erforderlich, dass die Bewerber zu Beginn der Ausbildung ein einfaches polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen!
Sofern Sie einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag beifügen, senden wir Ihnen Ihre Bewerbungsunterlagen gern zurück.
5. Kosten und Vergütung
Kopien und Skripte sind zu bezahlen.
Schüler, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, können die im Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) festgesetzten Beihilfen beantragen. Auskünfte dazu erteilt das für den Wohnsitz zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
6. Unterbringung
Um die Unterbringung bemüht sich der Schüler bei Bedarf selbst. Wohnheimplätze können beantragt werden:
Internationaler Bund
Gesellschaft für Beschäftigung und Soziale Dienste mbH
Am Herrenberg 3
07745 Jena
Tel. 03641 687230
7. Informationen und Sprechzeiten
Weitere Auskünfte erhalten Sie zu Informationstagen in der Schule. Außerdem stehen wir Ihnen für Gespräche und Beratungen zur Verfügung.
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- Zuletzt aktualisiert: 01. Dezember 2024
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