Schulform: 3-jährige Fachschule
1. Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale, Ziel der Fachschule
Heilerziehungspfleger/innen sind sozialpädagogisch-heilpädagogisch und pflegerisch ausgebildete Fachkräfte. Sie tragen dazu bei, dass Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen in den verschiedenen Institutio-nen der Erziehung, Bildung, Freizeit und Arbeit Partizipation erleben.
Die Ausbildung befähigt zur dimensionalen Gestaltung von inklusiven Erziehungs- und Bildungssituationen, die den unterschiedlichen Lern- und Entwicklungsbedürfnissen entsprechen. Die Fachschulausbildung vermittelt Studierfähigkeit. Durch den Erwerb der Fachhochschulreife sind ein anschließendes Fachhochschulstudium so-wie weitere Qualifikationsmaßnahmen möglich.
2. Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung sind:
- Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss
- der Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung oder eine als gleichwertig
anzusehende Qualifizierung, - (eine als gleichwertig anzusehende Qualifizierung liegt vor, wenn Bewerber
- einen Abschluss in einem mindestens zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine praktische
Tätigkeit von mindestens 480 Stunden in einem förderlichen Einsatzfeld nachweisen oder - die allg. Hochschulreife oder Fachhochschulreife erworben haben und mindestens 480 Stunden
in einem förderlichen Einsatzgebiet nachweisen – soweit die allgemeine Hochschulreife an einem
beruflichen Gymnasium in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales erworben wurde, sind 160
Stunden praktische Tätigkeit nachzuweisen)
- einen Abschluss in einem mindestens zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine praktische
- der Nachweis einer regelmäßigen schulischen und beruflichen Vorbildung, die zusammen mindestens
zwölf Schuljahre umfasst, - der Nachweis der für die Ausbildung erforderlichen Eignung (Eignungsprüfung),
- eine ärztliche Bescheinigung zur Berufstauglichkeit1,
- vollständiger Impfschutz gegen Masern (Masernschutzgesetz) und
- ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 a BZRG1.
Empfohlene Impfungen sind eine vollständige Hepatitis-B-Immunisierung, ein aktueller Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung sowie gegen Mumps und Röteln.
3. Ausbildungsorganisation
Die Ausbildung dauert in der Vollzeitform drei Schuljahre mit folgender Struktur:
1. Ausbildungsjahr
- 850 Stunden Theorie (Lerngebiete und Kernmodule)
360 Stunden (9 Wochen) Berufspraktische Ausbildung ( Praxismodul 1)
2. Ausbildungsjahr
- 860 Stunden Theorie (Lerngebiete, Kern- und Wahlpflichtmodule)
- 320 Stunden (8 Wochen) Berufspraktische Ausbildung ( Praxismodul 2)
- 160 Stunden (4 Wochen) Berufspraktische Ausbildung ( Praxismodul 3)
3. Ausbildungsjahr
- 570 Stunden Theorie (Lerngebiete, Kern- und Wahlpflichtmodule)
- 760 Stunden (19 Wochen) Berufspraktische Ausbildung (Praxismodul 4)
4. Prüfungen / Abschluss
Die schriftliche Abschlussprüfung findet am Ende des fünften Schulhalbjahres statt. Am Ende des dritten Ausbil-dungsjahres wird die praktische Prüfung in der Praxiseinrichtung abgenommen, die Präsentation und Verteidi-gung der Facharbeit erfolgt im Rahmen eines Kolloquiums. Mit dem Abschlusszeugnis wird die staatliche Anerkennung erteilt. Damit ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung
„Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“
zu führen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, eine Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife abzulegen und somit den Zugang zur Fachhochschule zu erhalten.
5. Stundentafel
Lerngebiete/Module |
Gesamtstundenzahl |
davon: fachmethodischer Unterricht |
Lerngebiete | 480 | 120 |
Deutsch / Kommunikation | 160 | |
Fremdsprache | 120 | 120 |
Mathematik | 120 | |
Politische Bildung | 80 | |
Module | 2280 | 800 |
Tätigkeitsfelder und professionelles Selbstkonzept | 90 | |
Grundlagen wiss. Arbeitens | 70 | 40 |
Grundlagen der Sozial- und Erziehungswissenschaften | 110 | |
Entwicklungsprozesse erklären, beobachten und dokumentieren |
220 |
40 |
Grundlagen pflegerischen Handelns und Pharmakologie | 90 | 60 |
Entwicklungspsychologische Grundlagen | 70 | |
Spezielle Pathologie | 150 | |
Individuelle Bedürfnisse und Bildungsansprüche von Menschen mit Unterstützungsbedarf |
180 |
|
Kommunikation, soziale Interaktion und Beratung | 100 | 30 |
Qualitätsmanagement in der Heilerziehungspflege | 90 | |
Heilerziehungspflegerisches Handeln planen, gestalten und reflektieren |
80 |
30 |
Heilerziehungspflegerisches Handeln im sprachlichen Bildungsbereich |
100 |
60 |
Heilerziehungspflegerische Grundlagen im Bereich der physischen und psychischen Gesundheit |
70 |
40 |
Heilerziehungspflegerische Grundlagen im Bereich Musik, Rhythmik und Kunst |
130 |
90 |
Heilerziehungspflegerische Angebote im Bereich der physischen und psychischen Gesundheit entwickeln |
70 |
40 |
Heilerziehungspflegerisches Handeln im naturwissenschaftlichen, technischen und Mathematischen Bildungsbereich |
90 |
60 |
Heilerziehungspflegerische Angebote im Bereich Musik, Rhythmik und Kunst entwickeln |
100 |
80 |
Inklusion und Erschließen von Handlungsräumen | 90 | 30 |
Heilerziehungspflegerisches Arbeiten in zwei Handlungsfeldern: mit Menschen in der basalen Phase oder mit Menschen im Alter oder mit Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung oder mit psychischen und psychiatrischen Erkrankungen |
180 |
60 |
Differenziertes heilerziehungspflegerisches Handeln in zwei ausgewählten Bildungsbereichen |
200 |
140 |
Berufspraktische Ausbildung | 1680 |
6. Bewerbung
Die Bewerbung für das beginnende Ausbildungsjahr muss bis spätestens 31.03. des Jahres an der
SBBS für Gesundheit und Soziales
Rudolf-Breitscheid-Str. 56/58
07747 Jena
eingereicht werden. Darüber hinausgehende Bewerber werden entsprechend vorhandener Plätze berücksichtigt.
Die Bewerbungsunterlagen müssen enthalten:
- Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- beglaubigte Kopie vom Schulabschluss und Berufsabschluss
- 2 Passbilder
- Ärztliche Bescheinigung zur Berufstauglichkeit (PDF-Doc) >> (darf nicht älter als 3 Monate sein)
Empfohlene Impfungen sind eine vollständige Hepatitis-B-Immunisierung, ein aktueller Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung sowie gegen Mumps und Röteln.
Nach Erhalt der Zulassung bitte einreichen:
- Kopie des Nachweisheftes für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln § 43 Abs. 5 IfSG
800x600 Nachweisheft beim zuständigen Gesundheitsamt beantragen
(Achtung: Bei Neuausstellung des Nachweisheftes darf es nicht älter als 3 Monate zu Ausbildungsbeginn sein!) - erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 a BZRG (im Original)
7. Kosten und Vergütung
Kopien und Skripte sind zu bezahlen. Schüler, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, können die im Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) festgesetzte Beihilfe beantragen. Auskünfte dazu erteilt das für den Wohnsitz zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
8. Unterbringung
Um die Unterbringung bemüht sich der Schüler selbst. Wohnheimplätze können beantragt werden:
Internationaler Bund; Gesellschaft für Beschäftigung und Soziale Dienste mbH
(IB GmbH)
Am Herrenberg 3
07745 Jena
Tel.: 03641/687230
9. Informationen und Sprechzeiten
Weitere Auskünfte erhalten Sie zu den Informationstagen in der Schule. Außerdem stehen wir Ihnen für Ge-spräche und Beratungen zur Verfügung.
SBBS für Gesundheit und Soziales Jena
Rudolf-Breitscheid-Str. 56/58
07747 Jena
Tel.: 03641/35 57 - 13
Fax: 03641/35 57 - 29
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- Zuletzt aktualisiert: 21. März 2023
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