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Ausbildung aller 3 Jahre - nächster Ausbildungsbeginn: 2024
Schulform: 3-jährige Höhere Berufsfachschule -
EINMALIG IN THÜRINGEN
1. Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
1.1 Aufgaben
Die Aufgaben eines Orthoptisten/einer Orthoptistin beziehen sich auf die Orthoptik. Dies ist ein spezieller Bereich der Augenheilkunde, der die Vorbeugung (Prävention), Erkennung (Diagnostik), Behandlung (Therapie) und Wiederherstellung (Rehabilitation) von Schielerkrankungen, Sehschwächen, Störungen des ein- und beidäugigen Sehens, Augenzittern und Augenbewegungsstörungen umfasst.
Der/die Orthoptist/in untersucht dabei Patienten aller Altersgruppen, vorwiegend jedoch Kinder im Säuglings- und Kleinkindalter zum Beispiel mit einer Schielstellung, Doppelbildern, Augenmuskellähmungen, ein- oder beidseitig reduziertem Sehvermögen, augenbedingten Kopffehlhaltungen, Augenzittern, Kopfschmerzen oder Lesestörungen.
Der/die Orthoptist/in trägt ein hohes Maß an Eigenverantwortung hinsichtlich der Untersuchung, Behandlung und Überwachung der Patienten. Er/sie kann dem Augenarzt Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zur Diagnostik und Therapie unterbreiten.
Die Aufklärung und Beratung von Patienten und Eltern, hygienische Maßnahmen und und die Dokumentation gehören zum Aufgabenbereich.
1.2 Tätigkeitsmerkmale
- Durchführung von Untersuchungen und Behandlungen
- Beratung der Patienten und der Eltern hinsichtlich der Erkrankung, Behandlung und weiterer Maßnahmen
- Sicherer Umgang und Anwendung der gesamten Technik im Arbeitsbereich
- Dokumentation, Verlaufsbeobachtung und Auswertung
- Verwaltungstechnische Aufgaben für den Arbeitsbereich usw.
2. Die Ausbildung
Die Ausbildung zur/zum Orthoptisten/Orthoptistin dauert 3 Jahre und wird durch das Orthoptistengesetz vom 28.11.89 geregelt. Die theoretische und praktische Ausbildung erfolgt in der vollen Verantwortung der Schule und in enger Kooperation mit der Augenklinik der FSU Jena.
Die theoretischen und praktischen Ansprüche in der Ausbildung stellen besondere Ansprüche an den Bewerber hinsichtlich seiner schulischen Leistungen und der Reife seiner Persönlichkeit, Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft. Ebenso sind eine gesundheitliche Stabilität, eine gute Beherrschung der deutschen Sprache und ein normales Seh- und Hörvermögen Voraussetzungen. Der einfühlsame und angepasste Umgang mit kleinen und erwachsenen Patienten muss dem Bewerber leicht fallen.
Am Ende der Ausbildung wird vor einem durch das Landesverwaltungsamt Weimar genehmigten Prüfungsausschuß eine staatliche Prüfung abgelegt. Die Prüfung umfasst einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil.
Der Absolvent erhält nach bestandener staatlicher Abschlussprüfung ein Abschlusszeugnis der Schule, ein Zeugnis über die staatliche Prüfung und eine Erlaubnisurkunde zum Führen
der Berufsbezeichnung "Orthoptistin" oder "Orthoptist"
vom Landesverwaltungsamt Weimar.
3. Zugangsvoraussetzungen
Vorausssetzung für den Zugang zur Ausbildung sind:
- Realschulabschluss oder eine dem Realschulabschluss gleichwertige Ausbildung
- Ärztliche Bescheinigung zur Berufstauglichkeit
- Voraussetzungen wie im Punkt 2 kurz beschrieben
- vollständiger Impfschutz gegen Masern (Masernschutzgesetz)
Empfohlene Impfungen sind eine vollständige Hepatitis-B-Immunisierung, ein aktueller Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung sowie gegen Mumps und Röteln.
4. Bewerbung für eine Ausbildung
Die Bewerbung für das beginnende Ausbildungsjahr muss bis spätestens 31.03. des Jahres an der
SBBS Gesundheit und Soziales Jena
Rudolf-Breidscheid-Str. 56/58
07747 Jena
eingereicht werden. Darüber hinausgehende Bewerber werden entsprechend vorhandener Plätze berücksichtigt.
Die Bewerbungsunterlagen müssen enthalten:
- Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses
- Ärztliche Bescheinigung zur Berufstauglichkeit
- 2 Passbilder
Sofern Sie einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag beifügen, senden wir Ihnen Ihre Bewerbungsunterlagen gern zurück.
5. Kosten und Vergütung
Kopien und Skripte sind zu bezahlen.
Schüler, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, können die im Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) festgesetzten Beihilfen beantragen. Auskünfte dazu erteilt das für den Wohnsitz zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
6. Unterbringung
Um die Unterbringung bemüht sich der Schüler bei Bedarf selbst. Wohnheimplätze können beantragt werden:
Internationaler Bund
Gesellschaft für Beschäftigung und Soziale Dienste mbH
Am Herrenberg 3
07745 Jena
Tel. 03641 687230
7. Informationen und Sprechzeiten
Weitere Auskünfte erhalten Sie zu Informationstagen in der Schule. Außerdem stehen wir Ihnen für Gespräche und Beratungen zur Verfügung.
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- Zuletzt aktualisiert: 01. Februar 2022
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