Fachrichtungen
Informationen über die Ausbildung zur/zum staatlich geprüfte/r Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
Schulform: 3-jährige Berufsschule
1. Aufgaben und Tätigkeitsmerkmale
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Betreuung von Patienten in der zahnärztlichen Praxis vor und nach der Behandlung
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Assistenz bei allen zahnärztlichen Maßnahmen wie Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffen
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Handhabung und Pflege medizinischer Instrumente der Zahnarztpraxis
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Maßnahme der Arbeits- und Praxishygiene
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Durchführen von Arbeiten im Zahnarztlabor
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Umgang mit Arznei- und Heilmitteln
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Organisation und Verwaltung der zahnärztlichen Praxis, Abwicklung aller Büroarbeiten, umsichtige organisatorische Planung und Sorge für einen reibungslosen Ablauf des Praxisalltages
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Durchführung von Abrechnungs- und Verwaltungsarbeiten
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Abwicklung des Post-, Fernsprech- und Zahlungsverkehrs, Bestellung von Praxismaterial, Ablage von Schriftgut und Akten
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Arbeit am Computer
2. Die Ausbildung in der 3-jährigen Berufsschule
Die Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen/r Fachangestellten/r dauert 3 Jahre. Die praktische Ausbildung erfolgt in voller Verantwortung bei einem/einer niedergelassenen Zahnarzt/Zahnärztin oder in einer Zahnklinik, der/die mit dem Schüler einen Ausbildungsvertrag abschließt. Begleitend dazu erfolgt die Vermittlung der Theorie in der Berufsschule (in der Regel 2 Tage in der Woche).
Voraussetzungen für einen Ausbildungsplatz sind eine gute Allgemeinbildung, eine sichere Rechtschreibung sowie gute Kenntnisse in Deutsch, Mathematik und den naturwissenschaftlichen Fächern. Ebenso sollten die Neigung zum helfenden Umgang mit Menschen, ausgeprägtes Interesse für medizinische Sachverhalte, Flexibilität, rasche Auffassungsgabe, Zuverlässigkeit, Verantwortungsgefühl, Verschwiegenheit und Sorgfalt beim Bewerber vorhanden sein.
Gemäß der Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes erfolgt während der Ausbildung eine Zwischenprüfung. Am Ende der Ausbildungszeit erfolgt eine schriftliche und praktische Abschlußprüfung vor dem Prüfungsausschuß der Landeszahnärztekammer des Freistaates Thüringen. Die Ausbildung endet nach bestandener Prüfung mit dem Berufsabschluß
"Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r"
mit der Erteilung der Urkunde zur Anerkennung des Berufsabschlusses durch die Landeszahnärztekammer des Freistaates Thüringen.
3. Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung sind:
- Ausbildungspraxis
- Haupt- oder Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss
- Voraussetzungen wie im Punkt 2 kurz beschrieben
- vollständiger Impfschutz gegen Masern (Masernschutzgesetz)
Empfohlene Impfungen sind eine vollständige Hepatitis-B-Immunisierung, ein aktueller Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung sowie gegen Mumps und Röteln.
4. Bewerbung für eine Ausbildung
Die Bewerbung für das beginnende Ausbildungsjahr kann ständig beim niedergelassenen Zahnarzt/Zahnärztin eingereicht werden, spätestens jedoch bis Oktober des laufenden Jahres.
5. Kosten und Vergütung
Der/die niedergelassene Zahnarzt/Zahnärztin oder Zahnklinik schließt mit dem Schüler einen Ausbildungsvertrag ab, in dem Ausbildungsvergütung und Urlaub geregelt sind.
7. Informationen und Sprechzeiten
Weitere Auskünfte erhalten Sie zu Informationstagen in der Schule. Außerdem stehen wir Ihnen für Gespräche und Beratungen zur Verfügung.
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